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  1. 67 S 360/95 - Mietpreisüberhöhung; Entgeltüberhöhung; Mietspiegel; lineare Mietentwicklung
    Leitsatz: Zur Feststellung einer Mietpreisüberhöhung ist von einer linearen Entwicklung zwischen den Erhebungsstichtagen der einzelnen Mietspiegel auszugehen.
    LG Berlin
    29.02.1996
  2. BVerwG 7 C 70.94 - Klagebefugnis des Privaten gegen Vermögenszuordnungsbescheid
    Leitsatz: Ein Privater, der aufgrund eines mit der Treuhandanstalt geschlossenen Vertrags zur Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens die Übereignung eines Vermögensgegenstands beanspruchen kann, ist zur Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid befugt, durch den der Vermögensgegenstand nach Vertragsschluß in das Eigentum einer Kommune übertragen wird (im Anschluß an BVerwGE 95, 295).
    BVerwG
    29.02.1996
  3. BVerwG 7 C 6.95 - Treuhandanstalt; Anfechtung eines Bescheids gegen die Rückgabe des von der eigenen Kapitalgesellschaft betriebenen Unternehmens
    Leitsatz: Die Treuhandanstalt (jetzt Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) ist aufgrund ihrer vermögensrechtlichen Rechtsstellung als Verfügungsberechtigte zur Anfechtung eines Bescheids berechtigt, der sich gegen eine in ihrem Eigentum stehende Kapitalgesellschaft richtet und die Rückgabe des von dieser Gesellschaft be triebenen Unternehmens insgesamt oder eines Betriebsteils des Unternehmens oder - im Stillegungsfalle - von Resten des Unternehmens oder Betriebsteils zum Gegenstand hat (im Anschluß an das Urteil vom 24. Februar 1994)
    BVerwG
    29.02.1996
  4. BVerwG 7 C 62.94 - Feststellungsinteresse nach Erledigung des angefochtenen Vermögenszuordnungsbescheides
    Leitsatz: Allein die Absicht, nach Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes Schadenersatz geltend zu machen, begründet kein Feststellungsinteresse.
    BVerwG
    29.02.1996
  5. II K 173/91 (VG) - Untätigkeitsklage; Aussetzung
    Leitsatz: Aussetzung einer Untätigkeitsklage, mit der die Verpflichtung zur Bescheidung eines Rückgabeantrages begehrt wird, bis zum 30. Juni 1992.
    KreisG Leipzig-Stadt, 2. Kammer für Verwaltungssachen
    29.02.1996
  6. BVerwG 7 C 59.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; Vermutung
    Leitsatz: 1. Bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden streitet eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung dafür, daß der Eigentumsverlust auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (wie BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - VIZ 1995, 519 = ZOV 1995, 379). 2. Die Vermutung besteht nicht mehr, wenn das Verpflichtungsgeschäft nach der Öffnung der DDR-Grenzen am 9. November 1989 geschlossen wurde. Hier ist für jeden Einzelfall festzustellen, ob die staatlichen Organe noch einen Veräußerungsdruck ausgeübt haben und ob dieser Druck für die Veräußerung ursächlich war. 3. Für die Zeit nach Veröffentlichung der Anordnung des Ministers der Finanzen zur Regelung von Vermögensfragen im Gesetzblatt der DDR vom 23. November 1989 (S. 247) kommt die Annahme unlauterer Machenschaften nur noch ausnahmsweise bei Hinzutreten besonderer Umstände in Betracht.
    BVerwG
    29.02.1996
  7. VII ZR 90/94 - Architektenaufgaben; Schadensersatzansprüche des Bauherrn; öffentliche Fördermittel
    Leitsatz: Es kann zu den Aufgaben eines Architekten gehören, für den Bauherrn öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Nichteinhaltung einer derartigen Zusage kann Schadensersatzansprüche des Bauherrn auslösen.
    BGH
    29.02.1996
  8. III ZB 7/95 - Rechtswegzuständigkeit für Herausgabeanspruch nach Strafurteil gezahlten Schadensersatzes nach strafrechtlicher Rehabilitierung
    Leitsatz: a) Verlangt derjenige, der im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung durch ein Strafgericht der DDR auch zur Zahlung von Schadensersatz an einen Dritten verurteilt worden war, nach seiner strafrechtlichen Rehabilitierung von dem Dritten die Herausgabe der aufgrund der Verurteilung an diesen gezahlten Beträge, so ist für die Klage der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. b) Dasselbe gilt für den Anspruch auf Rückzahlung derjenigen dem Dritten zugeflossenen Beträge, hinsichtlich derer in dem Urteil des DDR-Strafgerichts angeordnet worden war, sie seien von einem einzuziehenden Mehrerlös dem Dritten "als Rückforderungsanspruch zu erstatten".
    BGH
    29.02.1996
  9. 1 K 1491/94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Versicherungsunternehmen; besatzungshoheitliche Grundlage; SMAD-Befehl Nr. 247
    Leitsatz: Vor dem 8. Mai 1945 in der späteren sowjetischen Besatzungszone (Land Sachsen) tätige Versicherungsunternehmen sind durch die Fünfte Verordnung zur Ergänzung und Ausführung der Verordnung vom 11. Oktober 1945 über die Gründung der Versicherungsanstalt des Landes Sachsen vom 30. Dezember 1946 und somit auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden, soweit sie nicht zum Geschäftsbetrieb in Sachsen zugelassen wurden.
    VG Leipzig
    01.03.1996
  10. 218 C 409/95 - Wohnungsmodernisierung; Ankündigungsschreiben
    Leitsatz: Das Ankündigungsschreiben zur Wohnungsmodernisierung muß den Zeitraum der Baumaßnahmen genauestmöglich benennen.
    AG Köln
    01.03.1996