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Urteil Klagebefugnis des Privaten gegen Vermögenszuordnungsbescheid


Schlagworte

Klagebefugnis des Privaten gegen Vermögenszuordnungsbescheid

Leitsatz

Ein Privater, der aufgrund eines mit der Treuhandanstalt geschlossenen Vertrags zur Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens die Übereignung eines Vermögensgegenstands beanspruchen kann, ist zur Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid befugt, durch den der Vermögensgegenstand nach Vertragsschluß in das Eigentum einer Kommune übertragen wird (im Anschluß an BVerwGE 95, 295).

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