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Urteil Klagebefugnis des Privaten gegen Vermögenszuordnungsbescheid
Schlagworte
Klagebefugnis des Privaten gegen Vermögenszuordnungsbescheid
Leitsatz
Ein Privater, der aufgrund eines mit der Treuhandanstalt geschlossenen Vertrags zur Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens die Übereignung eines Vermögensgegenstands beanspruchen kann, ist zur Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid befugt, durch den der Vermögensgegenstand nach Vertragsschluß in das Eigentum einer Kommune übertragen wird (im Anschluß an BVerwGE 95, 295).
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