« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 615)

  1. 525 C 8750/96 - Formularklausel; AGBG; geltungserhaltende Reduktion; Mietsicherheit; Kaution; öffentlich geförderter Wohnraum; Sicherungsabrede; Sozialwohnung
    Leitsatz: Eine Formularklausel im Mietvertrag über eine öffentlich geförderte Wohnung ist unwirksam, wenn sie den Mieter zur Leistung einer Mietsicherheit verpflichtet, die zur Absicherung aller mieterseitigen Verpflichtungen dienen soll.
    AG Hannover
    26.11.1996
  2. 4 C 622/96 - Liefersperre; Wasser; Versorgungssperre; Zahlungsverzug; Münzautomat
    Leitsatz: Der Vermieter darf auch nach fristloser Kündigung des Wohnungsmietvertrags wegen Zahlungsverzugs die Versorgung der früheren Mieträume mit Wärme, Wasser oder Energie nicht zurückbehalten, um die Leistung der Zahlungsrückstände durchzusetzen.
    AG Melsungen
    26.11.1996
  3. 6 K 1890/95 - Baulandenteignung; staatlich verwaltetes Grundstück; unredlicher Erwerb; Gebäudeeigentum; Nutzungsrech; Eigenheimkauf: Schädigungstatbestand
    Leitsatz: Allein die Kenntnis eines Erwerbers, daß ein staatlich verwaltetes Grundstück nach dem Baulandgesetz enteignet worden ist, um ihm anschließend Gebäudeeigentum und zugehöriges Nutzungsrecht zu verschaffen, macht den Erwerb nicht unredlich. Das gilt selbst dann, wenn die Enteignung den Tatbestand eines § 1 Abs. 1 Buchst. a) oder § 1 Abs. 1 Buchst. b) Vermögensgesetz erfüllt hätte.
    VG Potsdam
    26.11.1996
  4. 1 BvR 1508/95 - Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; sowjetische Besatzungsmacht; Zurechnungszusammenhang; rechtliches Gehör
    Leitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind (auch) solche, die durch Akte der sowjetischen Besatzungsmacht gezielt ermöglicht wurden und maßgeblich auf deren Entscheidung beruhten. Das gilt auch dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet worden sind. Entscheidend ist der Zurechnungszusammenhang.2. Zur Frage des rechtlichen Gehörs.
    BVerfG
    26.11.1996
  5. 4 U 63/94 - Nutzungsentschädigung; Nutzungsvertrag nach dem Vertragsgesetz; Nutzungsrecht; Besitzmoratorium; Besitzschutz; Fondsinhaberschaft; Rechtsträgerwechsel
    Leitsatz: Ist das Nutzungsrecht an einem in fremder Rechtsträgerschaft befindlichen Gebäude durch einen Nutzungsvertrag nach dem Vertragsgesetz gesichert, kann nach Ablauf der Nutzungszeit dem Herausgabeverlangen des Eigentümers nicht mit der Berufung auf ein Besitzrecht nach dem Moratorium des Art. 233 § 2 a EGBGB begegnet werden. Auch der Moratoriumstatbestand nach Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die im privaten Eigentum befindliche Sache zwar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt wird, der Nutzungszweck aber durch ein Rechtsgeschäft abgesichert ist.
    OLG Rostock
    26.11.1996
  6. 24 U 4085/96 - Altkreditzinsen; Übernahme durch Treuhandanstalt; Erlaßvertrag
    Leitsatz: Das von der Treuhandanstalt (THA) an die damaligen Treuhand-Unternehmen gerichtete Rundschreiben vom 25. September 1991, nach welchem die THA für den Zeitraum bis zum 30. Juni 1991 die Zinsen auf Altkredite "endgültig" für Unternehmen übernimmt, an denen die THA zu diesem Stichtag direkt oder indirekt beteiligt war, enthält auch gegenüber denjenigen Unternehmen kein Angebot zum Abschluß eines Erlaßvertrages, an denen die THA zu dem genannten Zeitpunkt zwar rechtlich, aber auf Grund im Zeitpunkt der Abfassung des Rundschreibens bereits abgeschlossener (noch nicht wirksamer) Verträge wirtschaftlich nicht mehr beteiligt war.
    KG
    25.11.1996
  7. 3 Wx 516/94 - Auskunftsanspruch gegen Miteigentümer; Beseitigung; bauliche Veränderungen; Umbaumaßnahmen; Störer
    Leitsatz: 1. Zur Vorbereitung eines Beseitigungsanspruchs wegen unzulässiger, in das Gemeinschaftseigentum eingreifender Umbaumaßnahmen kann dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Auskunftsanspruch gegen den Miteigentümer zustehen, der die baulichen Veränderungen vorgenommen hat. 2. Der hiernach gegebene Auskunftsanspruch besteht auch im Falle der Veräußerung des Wohnungseigentums während des anhängigen Verfahrens aus dem Gesichtspunkt nachwirkender Treuepflicht fort, weil im Zweifel nur der Ag. als möglicher Störer die Einzelheiten kennt, die zur Beurteilung eines Anspruchs nach § 1004 BGB erforderlich sind.
    OLG Düsseldorf
    25.11.1996
  8. 6 S 60/96 - Kleingartenanlage; Datschenkolonie; gemeinschaftliche Einrichtungen; Nutzungsverhältnis; Nutzungsentgelt; Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; Rechtsirrtum
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann Nutzungsverhältnisse nach dem Bundeskleingartengesetz oder nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz in Verbindung mit der Nutzungsentgeltverordnung zu beurteilen sind. 2. Keine Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen Zahlungsverzuges, wenn der Nutzer aufgrund anwaltlichen Rats die gepachtete Fläche für den Bestandteil einer Kleingartenanlage hält und die Nutzungsentgeltverordnung für nicht anwendbar.
    LG Potsdam
    25.11.1996
  9. 4 U 125/96 RE-Miet - Eigenbedarfskündigung; Sperrfrist
    Leitsatz: Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBL I S. 466, 487) ist nicht auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum aufgrund von vor dem 1. August 1990 abgeschlossenen Verträgen erstmals veräußert worden ist.
    HansOLG Hamburg
    22.11.1996
  10. 67 S 348/96 - Verwendungsersatzanspruch; Instandsetzungsmaßnahmen; nützliche Verwendung; Kaution; Sicherheitsleistung; preisgebundener Wohnraum; Sicherungszweck; Aufrechnungsverbot
    Leitsatz: 1. Kein Verwendungsersatzanspruch des Mieters für Investitionen, die zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes erforderlich sind (Instandsetzungsmaßnahmen) oder die zwar vom Vermieter genehmigt wurden (nützliche Verwendung), ohne daß jedoch eine Entschädigung für den Mieter bei Auszug vorgesehen wäre. 2. Der Vermieter von preisgebundenem Wohnraum darf auch nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution nur für die in § 9 Abs. 5 WoBindG genannten Ansprüche (Schäden und unterlassene Schönheitsreparaturen) verwenden.
    LG Berlin
    21.11.1996