Urteil Altkreditzinsen
Schlagworte
Altkreditzinsen; Übernahme durch Treuhandanstalt; Erlaßvertrag
Leitsatz
Das von der Treuhandanstalt (THA) an die damaligen Treuhand-Unternehmen gerichtete Rundschreiben vom 25. September 1991, nach welchem die THA für den Zeitraum bis zum 30. Juni 1991 die Zinsen auf Altkredite "endgültig" für Unternehmen übernimmt, an denen die THA zu diesem Stichtag direkt oder indirekt beteiligt war, enthält auch gegenüber denjenigen Unternehmen kein Angebot zum Abschluß eines Erlaßvertrages, an denen die THA zu dem genannten Zeitpunkt zwar rechtlich, aber auf Grund im Zeitpunkt der Abfassung des Rundschreibens bereits abgeschlossener (noch nicht wirksamer) Verträge wirtschaftlich nicht mehr beteiligt war.
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