Urteil Auskunftsanspruch gegen Miteigentümer
Schlagworte
Auskunftsanspruch gegen Miteigentümer; Beseitigung; bauliche Veränderungen; Umbaumaßnahmen; Störer
Leitsätze
1. Zur Vorbereitung eines Beseitigungsanspruchs wegen unzulässiger, in das Gemeinschaftseigentum eingreifender Umbaumaßnahmen kann dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Auskunftsanspruch gegen den Miteigentümer zustehen, der die baulichen Veränderungen vorgenommen hat.
2. Der hiernach gegebene Auskunftsanspruch besteht auch im Falle der Veräußerung des Wohnungseigentums während des anhängigen Verfahrens aus dem Gesichtspunkt nachwirkender Treuepflicht fort, weil im Zweifel nur der Ag. als möglicher Störer die Einzelheiten kennt, die zur Beurteilung eines Anspruchs nach § 1004 BGB erforderlich sind.
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