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9 C 75/96 - Entschädigungsanspruch; Aufbauten; Anpflanzungen; Datschenvertrag; Erholungsgrundstück; Verkehrswert; Bauwerk; AbbruchkostenLeitsatz: 1. Kein Entschädigungsanspruch für Aufbauten und Anpflanzungen bei nutzerseitiger Kündigung eines "Datschen-Vertrages" i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG. 2. Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Verkehrswert des Grundstückes durch das Bauwerk im Zeitpunkt der Rückgabe nicht erhöht wird. 3. Eine Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstückes liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Eigentümer das Grundstück zukünftig nicht zu Erholungszwecken nutzen oder verpachten möchte oder zukünftig eine Eigenheimbebauung plant. 4. Soweit der Nutzer nicht bei Vertragsbeendigung das entsprechend den Rechtsvorschriften errichtete Bauwerk beseitigt, hat er die Hälfte der Abbruchkosten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 an den Eigentümer zu zahlen.AG Strausberg16.07.1996
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4 C 182/96 - Treuwidrig; Nachmieter; befristetes Mietverhältnis; vorzeitige Beendigung; MietzinsLeitsatz: Wird ein befristetes Mietverhältnis bei Gestellung von Nachmietern vorzeitig beendet, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung unverzüglich einem ihm zugeführten Nachmietinteressenten zu vermieten, sondern ihm ist eine angemessene Überlegungs- und Auswahlfrist zuzubilligen.AG Steinfurt14.11.1996
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18 C 767/95 - Wartungskosten; GasthermeLeitsatz: Die formularmäßige Abwälzung der Wartungskosten einer Gastherme auf den Mieter ohne summenmäßige Begrenzung ist unwirksam.AG Schöneberg14.03.1996
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5 C 316/96 - Rückzahlungsanspruch; Mietpreisüberhöhung; Auskunftsanspruch; AufwendungenLeitsatz: Ein Mieter hat zur Vorbereitung eines Rückzahlungsanspruchs wegen einer vermuteten Mietpreisüberhöhung jedenfalls keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe der laufenden Aufwendungen des Vermieters.AG Schöneberg10.07.1996
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5 C 298/96 - Mieterhöhungsverlangen; UnterschriftLeitsatz: 1. Auch eine automatisch gefertigte Vermietererklärung nach § 8 MHG bedarf der Unterschrift; diese muß nur nicht eigenhändig sein. 2. Die Unterschrift muß den Text räumlich abschließen; eine "Überschrift" oder "Seitenschrift" reicht nicht.AG Schöneberg05.07.1996
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2 C 1194/95 - Betriebskosten; Abrechnung; Berichtigung wegen rückwirkender Grundsteuererhöhung; SprengwasserabzugLeitsatz: 1. Die Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb zu beanstanden, weil der Vermieter die Kosten für Sprengwasser nicht aus den allgemeinen Kosten der Be- und Entwässerung herausgerechnet hat, da sie jedenfalls als Kosten der Gartenpflege umlegungsfähig sind. 2. Eine Abrechnung kann berichtigt werden, wenn das Finanzamt rückwirkend die Grundsteuer erhöht hat.AG Schöneberg28.10.1996
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12 C 625/95 - Betriebskosten; BaumfällkostenLeitsatz: Aufwendungen für das Fällen von Bäumen sind nicht als Betriebskosten umlegbar, wenn sie deshalb fällig wurden, weil Rückschnitte in der Vergangenheit nicht fachgerecht ausgeführt wurden.AG Schöneberg24.01.1996
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12 C 374/96 - Mangel; Minderung; Verkehrslärm im Innenstadtbereich; Wiederbetriebsaufnahme der U-BahnLeitsatz: Die Zunahme des Verkehrs und des damit einhergehenden Lärms stellt auch dann keinen Mangel der Mietsache einer Wohnung im Innenstadtbereich dar, wenn die konkrete Beeinträchtigung dadurch verstärkt wird, daß bisher abschirmende Gebäude abgerissen wurden und eine stillgelegte U-Bahnstrecke nach der Wiedervereinigung wieder in Betrieb genommen wurde.AG Schöneberg13.11.1996
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55 C 321/95 - Mieterhöhungsverlangen; Verwirkung des Zahlungsanspruchs; Altbaumieterhöhung; BeschaffenheitsabschlagLeitsatz: 1. Ein Beschaffenheitsabschlag war nach der II. Grundmietenverordnung für ein Einfamilienhaus nicht zu machen, wenn kein Treppenhaus vorhanden war. 2. Ein Zahlungsanspruch aus einer Mieterhöhung ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Vermieter ihn ca. 20 Monate lang nicht geltend gemacht hat.AG Rostock13.05.1996
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41 C 425/95 - Modernisierung; Isolierglasfenstereinbau; Modernisierungszuschlag; InstandsetzungskostenabzugLeitsatz: 1. Der Einbau eines Isolierglasfensters statt eines Kastendoppelfensters ist eine Modernisierung. 2. Der Mieter ist für den Abzug von fälligen Instandsetzungskosten beweispflichtig.AG Rostock31.01.1996