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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Minderung; Verkehrslärm im Innenstadtbereich; Wiederbetriebsaufnahme der U-Bahn
Leitsatz
Die Zunahme des Verkehrs und des damit einhergehenden Lärms stellt auch dann keinen Mangel der Mietsache einer Wohnung im Innenstadtbereich dar, wenn die konkrete Beeinträchtigung dadurch verstärkt wird, daß bisher abschirmende Gebäude abgerissen wurden und eine stillgelegte U-Bahnstrecke nach der Wiedervereinigung wieder in Betrieb genommen wurde.
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