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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 615)
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13 BS 113/96 - Mietaufhebungsvertrag; Neuvermietung; BedingungLeitsatz: Ein Mietaufhebungsvertrag, der unter der Bedingung einer Neuvermietung geschlossen wurde, führt mit dem Abschluß des Folgemietvertrags ohne weiteres zum Erlöschen des alten Mietvertrags.LG Saarbrücken15.11.1996
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1 S 199/95 - Sachenrechtsbereinigung; Kündigungsausschluss; Gewerbemietverhältnis; Billigung staatlicher Stellen; Kündigung; Kündigungswiderspruch; Fortsetzungsverlangen; Gefährdung der wirtschaftlichen LebensgrundlageLeitsatz: 1. Auf ein vor dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet geschlossenes Mietverhältnis über ein Gewerbegrundstück ist weder das Sachenrechtsbereinigungs- noch das Schuldrechtsanpassungsgesetz anwendbar, wenn der Mieter das gemietete Grundstück nicht mit einem Bauwerk mit Billigung staatlicher Stellen bebaut hat. 2. Der Mieter eines Gewerbegrundstückes konnte einer vom Vermieter vor dem 31.12.1994 erklärten Kündigung nur dann mit Erfolg widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn er darlegt und beweist, daß die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine erhebliche Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lebensgrundlage mit sich bringt.LG Rostock19.06.1996
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2 S 317/95 - preisgebundene Wohnung; Instandhaltungskostenpauschale; Kostenmiete; RückforderungLeitsatz: Ein Rückforderungsanspruch des Mieters einer preisgebundenen Wohnung wegen der von ihm mit der Kostenmiete gezahlten Instandhaltungskostenpauschale scheidet aus, selbst wenn der Vermieter während der Mietdauer nichts für Instandhaltungsmaßnahmen aufgewendet hat.LG Regensburg16.01.1996
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4 O 1271/93 - Rechtsanwaltsgebühren; Kostenfestsetzungsverfahren; BeitrittsgebietLeitsatz: Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei in den alten Ländern kann im Kostenfestsetzungsverfahren die vollen Gebühren geltend machen, wenn er in den neuen Ländern tätig geworden ist.LG Potsdam08.01.1996
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6 S 60/96 - Kleingartenanlage; Datschenkolonie; gemeinschaftliche Einrichtungen; Nutzungsverhältnis; Nutzungsentgelt; Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; RechtsirrtumLeitsatz: 1. Zur Frage, wann Nutzungsverhältnisse nach dem Bundeskleingartengesetz oder nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz in Verbindung mit der Nutzungsentgeltverordnung zu beurteilen sind. 2. Keine Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen Zahlungsverzuges, wenn der Nutzer aufgrund anwaltlichen Rats die gepachtete Fläche für den Bestandteil einer Kleingartenanlage hält und die Nutzungsentgeltverordnung für nicht anwendbar.LG Potsdam25.11.1996
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1 O 74/95 - Bodenreformgrundstück; HerausgabeanspruchLeitsatz: Art. 233 § 12 Abs. 2 lit. d EGBGB ist kein Auffangtatbestand für den Landesfiskus und bietet gegenüber dem Besitzer eines Bodenreformgrundstücks keine Anspruchsgrundlage auf Herausgabe.LG Potsdam09.02.1996
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6 T 17/96 - Mietrückstand, Kündigungsrecht nicht verwirktLeitsatz: Ein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs ist nicht verwirkt, wenn drei Monate lang die laufende Miete pünktlich gezahlt wurde.LG Potsdam04.07.1996
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5 T 579/96 - Streitwert; Räumungsklage; GewerbemieteLeitsatz: Der Streitwert einer Räumungsklage betreffend gewerblich genutzte Räume bemißt sich nach der Jahresnettomiete unter Ausschluß von Nebenkosten (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer).LG Münster22.08.1996
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3 O 911/96 - Betriebsuntersagung einer Mobilfunk-Sendeanlage auf Nachbars GrundLeitsatz: Der Grundstücksnachbar hat keinen Anspruch auf Unterlassung des Betriebes einer Mobilfunkanlage, die anerkannte technische Grenzwerte einhält. (Leitsatz der Redaktion)LG München II25.06.1996
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14 S 15061/96 - Wirksamkeit einer Vollmachtsklausel bei Mietermehrheit - WohngemeinschaftLeitsatz: Ist hinsichtlich des Zugangs eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 Il 1 MHRG eine im Mietvertrag enthaltene gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter zur Entgegennahme von Erklärungen durch eine im verwendeten Vordruck vorformulierte Klausel mit folgendem Wortlaut wirksam: "Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für den Ausspruch von Kündigungen und für Miet aufhebungsverträge"?LG München I18.12.1996