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Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Herausgabeanspruch
Leitsatz
Art. 233 § 12 Abs. 2 lit. d EGBGB ist kein Auffangtatbestand für den Landesfiskus und bietet gegenüber dem Besitzer eines Bodenreformgrundstücks keine Anspruchsgrundlage auf Herausgabe.
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