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Urteil Streitwert
Schlagworte
Streitwert; Räumungsklage; Gewerbemiete
Leitsatz
Der Streitwert einer Räumungsklage betreffend gewerblich genutzte Räume bemißt sich nach der Jahresnettomiete unter Ausschluß von Nebenkosten (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer).
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