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  1. VII ZR 56/15 - Vertragserfüllungsbürgschaft für Bauvertrag, Kündigung des Bauvertrages, insolvenzabhängige Lösungsklausel, Insolvenz des Werkunternehmers, Fertigstellung des Gebäudes, Vereinbarung eines Kündigungsrechts bei Insolvenz des Auftragnehmers
    Leitsatz: a) Die in einen Bauvertrag einbezogenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam. b) Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 307 Abs. 1, 2 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam. c) Eine Vereinbarung, nach der die Auftragnehmerin eines Bauvertrags zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme verpflichtet ist, weicht nicht vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB ab.
    BGH
    07.04.2016
  2. 65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Der Fall: ...dem Aktenzeichen VIII ZR 275/18 beim...
    LG Berlin
    22.08.2018
  3. 65 S 227/18 - Eigenbedarf eines russischen Staatsbürgers
    Leitsatz: Das Fehlen eines Visums für einen dauerhaften Aufenthalt in Berlin kann der Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsches entgegenstehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.07.2019
  4. 65 S 159/19 - Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren für ein vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil
    Leitsatz: Wird ein Mieter zur Räumung der von ihm innegehaltenen Wohnung (allein) auf der Grundlage einer wegen Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung verurteilt, so kann unter Beachtung von verfassungsrechtlichen Grundsätzen ein genereller Vorrang des Interesses des Gläubigers, aus dem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, nicht unterstellt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr auch, ob der dem vertragstreuen Mieter in besonderem Maße zustehende Rechtsschutz effektiv eingeschränkt wird, ohne dass der Vermieter über das allgemeine (vorläufige) Vollstreckungsinteresse hinaus gewichtige Gründe für sein Erlangungsinteresse geltend macht bzw. geltend machen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.08.2019
  5. 65 S 142/18 - Unplausibler Eigennutzungswunsch einer Zweitwohnung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die im Wesentlichen auf die Wintermonate beschränkte Nutzung einer Zweitwohnung in der Stadt, in der sich auch die Hauptwohnung befindet, ein Nutzungsinteresse von so hinreichendem Gewicht darstellt, dass es die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann, wenn Unstimmigkeiten und Unplausibilitäten Zweifel an einem ernsthaft verfolgten Eigennutzungswunsches wecken. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.11.2018
  6. 67 S 249/19 - „Nutzung als Zweitwohnung“ keine ausreichende Begründung für Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, muss die Kündigungserklärung gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB Angaben zum Grund sowie zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, die Wohnung „für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung“ nutzen zu wollen, ist unzureichend. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    07.01.2020
  7. 65 S 125/21 - Erhöhter Bestandsschutz durch Mietvertragsklausel „Kündigung nur in Aus-nahmefällen“
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen, wonach das Wohnungsunternehmen ein Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen und nur in besonderen Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen kündigen wird, erhöht den Bestandsschutz des Mieters.2. An eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sind dann erhöhte Anforderungen zu stellen (hier verneint bei geplantem Familienumzug in eine Dreizimmerwohnung zur Verkürzung der Fahrzeit zur Arbeitsstelle). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.10.2021
  8. 64 S 340/21 - Kein Eigenbedarf bei nur ausnahmsweiser Nutzung als Zweitwohnung
    Leitsatz: Ist in der Eigenbedarfskündigung einer Personengesellschaft angegeben, die als Bedarfsperson benannte Gesellschafterin wolle künftig nicht mehr von ihrem zwei Fahrstunden entfernten Familienheim pendeln und deswegen unter der Woche in der Wohnung übernachten, vermag das Gericht aber nur festzustellen, dass die Bedarfsperson die Wohnung allenfalls in Ausnahmefällen als Zweitwohnung nutzen will, kann die Räumungsklage abzuweisen sein.
    LG Berlin
    22.06.2022
  9. 67 S 186/23 - Unwirksame Formularklauseln im Wohnraummietvertrag
    Leitsatz: 1. Allein die Vornahme einer den Mietern günstigeren Änderung und Überarbeitung der vorgesehenen Vertragsbestimmungen (hier: Verkürzung der Mindestlaufzeit) rechtfertigt nicht die Annahme einer Individualvereinbarung von anderen Klauseln (hier: Schönheitsreparaturverpflichtung des Mieters).2. Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, bei Vertragsende die Schönheitsreparaturen „in dem ursprünglichen Weißton (beim Vermieter zu erfragen)" auszuführen, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.3. Auch die Klausel zur Rückgabe „in gereinigtem Zustand (dazu gehören gereinigte Fenster und Türen, gewischte Böden sowie entkalkte Armaturen etc.)“ ist unwirksam.4. Ebenso unwirksam ist die Vereinbarung eines Untermietzuschlags in bestimmter Höhe (hier: 40 €) für den Fall der künftigen Untervermietung.5. Zwischen mehreren Mitmietern besteht eine Mitgläubigerschaft nach § 432 Abs. 1 BGB. Daher tritt die Hemmung der Verjährung grundsätzlich nur zugunsten desjenigen, der sie herbeigeführt hat, ein, während sich die Verjährung des Anspruchs eines Mitgläubigers nicht auf den Anspruch anderer Mitgläubiger auswirkt (§ 432 Abs. 2 BGB).(Leitsätze 1-4 von der Redaktion)
    LG Berlin II
    13.02.2024