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Urteil Eigenbedarf eines russischen Staatsbürgers
Schlagworte
Eigenbedarf eines russischen Staatsbürgers
Leitsatz
Das Fehlen eines Visums für einen dauerhaften Aufenthalt in Berlin kann der Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsches entgegenstehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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