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Urteil „Nutzung als Zweitwohnung“ keine ausreichende Begründung für Eigenbedarfskündigung


Schlagworte

„Nutzung als Zweitwohnung“ keine ausreichende Begründung für Eigenbedarfskündigung

Leitsatz

Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, muss die Kündigungserklärung gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB Angaben zum Grund sowie zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, die Wohnung „für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung“ nutzen zu wollen, ist unzureichend.

(Leitsatz der Redaktion)

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