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  1. 65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Der Fall: ...dem Aktenzeichen VIII ZR 275/18 beim...
    LG Berlin
    22.08.2018
  2. 65 S 227/18 - Eigenbedarf eines russischen Staatsbürgers
    Leitsatz: Das Fehlen eines Visums für einen dauerhaften Aufenthalt in Berlin kann der Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsches entgegenstehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.07.2019
  3. 65 S 159/19 - Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren für ein vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil
    Leitsatz: Wird ein Mieter zur Räumung der von ihm innegehaltenen Wohnung (allein) auf der Grundlage einer wegen Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung verurteilt, so kann unter Beachtung von verfassungsrechtlichen Grundsätzen ein genereller Vorrang des Interesses des Gläubigers, aus dem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, nicht unterstellt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr auch, ob der dem vertragstreuen Mieter in besonderem Maße zustehende Rechtsschutz effektiv eingeschränkt wird, ohne dass der Vermieter über das allgemeine (vorläufige) Vollstreckungsinteresse hinaus gewichtige Gründe für sein Erlangungsinteresse geltend macht bzw. geltend machen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.08.2019
  4. 65 S 142/18 - Unplausibler Eigennutzungswunsch einer Zweitwohnung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die im Wesentlichen auf die Wintermonate beschränkte Nutzung einer Zweitwohnung in der Stadt, in der sich auch die Hauptwohnung befindet, ein Nutzungsinteresse von so hinreichendem Gewicht darstellt, dass es die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann, wenn Unstimmigkeiten und Unplausibilitäten Zweifel an einem ernsthaft verfolgten Eigennutzungswunsches wecken. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.11.2018
  5. 67 S 249/19 - „Nutzung als Zweitwohnung“ keine ausreichende Begründung für Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, muss die Kündigungserklärung gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB Angaben zum Grund sowie zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, die Wohnung „für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung“ nutzen zu wollen, ist unzureichend. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    07.01.2020
  6. 65 S 125/21 - Erhöhter Bestandsschutz durch Mietvertragsklausel „Kündigung nur in Aus-nahmefällen“
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen, wonach das Wohnungsunternehmen ein Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen und nur in besonderen Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen kündigen wird, erhöht den Bestandsschutz des Mieters.2. An eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sind dann erhöhte Anforderungen zu stellen (hier verneint bei geplantem Familienumzug in eine Dreizimmerwohnung zur Verkürzung der Fahrzeit zur Arbeitsstelle). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.10.2021
  7. 64 S 340/21 - Kein Eigenbedarf bei nur ausnahmsweiser Nutzung als Zweitwohnung
    Leitsatz: Ist in der Eigenbedarfskündigung einer Personengesellschaft angegeben, die als Bedarfsperson benannte Gesellschafterin wolle künftig nicht mehr von ihrem zwei Fahrstunden entfernten Familienheim pendeln und deswegen unter der Woche in der Wohnung übernachten, vermag das Gericht aber nur festzustellen, dass die Bedarfsperson die Wohnung allenfalls in Ausnahmefällen als Zweitwohnung nutzen will, kann die Räumungsklage abzuweisen sein.
    LG Berlin
    22.06.2022
  8. VIII ZR 107/08 - Rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht fristwahrend; Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Postverschulden; Postverzögerung; Postverlust
    Leitsatz: a) Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht. b) Bedient sich der Vermieter zur Beförderung der Abrechnung der Post, wird diese insoweit als Erfüllungsgehilfe des Vermieters tätig; in einem solchen Fall hat der Vermieter ein Verschulden der Post gemäß § 278 Satz 1 BGB auch dann zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB), wenn auf dem Postweg für den Vermieter unerwartete und nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Postverluste auftreten.
    BGH
    21.01.2009
  9. VI ZR 520/16 - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
    Leitsatz: Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO - und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage - nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.
    BGH
    10.10.2017
  10. VIII ZR 19/17 - Kündigung wegen Eigenbedarfs für Zweitwohnung
    Leitsatz: 1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Begriff des „Benötigens“ für eine Eigenbedarfskündigung ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters voraussetzt, was auch für die Nutzung als Zweitwohnung zutreffen kann.2. Ein Eigenbedarf kann angenommen werden, wenn aufgrund von Indizien und nach der persönlichen Anhörung des Vermieters er die Absicht hat, regelmäßig mehrfach im Jahr aus beruflichen Gründen sich in Berlin aufzuhalten und nicht mehr auf eine Unterkunft im Hotel oder bei privaten Bekannten angewiesen sein möchte. Die Begründung des Lebensmittelpunkts in der Mietwohnung ist nicht erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    22.08.2017