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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 806)

  1. 19 C 85/09 - Unzulässiges bedingtes Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist unzulässig, wenn es hilfsweise abgegeben wird für den Fall, dass ein vorangegangenes rechtshängig gemachtes Mieterhöhungsverlangen nicht wirksam sein sollte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    14.05.2009
  2. 6a C 23/09 - Nachbesserung einer Betriebskostenabrechnung innerhalb Jahresfrist
    Leitsatz: Eine formell unzureichende Betriebskostenabrechnung kann innerhalb der Abrechnungsfrist formlos nachgebessert werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    23.09.2009
  3. 7 C 212/09 - Keine Passivlegitimation des Hausverwalters für Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Kaution nur vom Vermieter, nicht aber vom Hausverwalter zurückverlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Zossen
    22.12.2009
  4. 5 C 2/09 - Ermessensspielraum der Wasserbetriebe für Begriffsauslegung „Nassdach”; Niederschlagsentgelt; Regenwasserabgabe; Normaldach; Gründach; Abwasser; Regenwasserentgelt; Kiesschicht
    Leitsatz: 1. Den Berliner Wasserbetrieben steht ein Ermessenspielraum für die Begriffsauslegung zu, wann ein Nassdach vorliegt, bei dem ein verringertes Niederschlagswasserentgelt zu erheben ist. Danach muss eine Kiesschicht von mindestens 50 mm Höhe vorhanden sein. 2. Nach Änderung der ABE war der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht gehalten, den Wasserbetrieben mitzuteilen, dass die Dachfläche als „Nassdach" anzusehen ist; eine unterlassene Mitteilung schließt einen Schadensersatzanspruch auch dann aus, wenn in dem früher übermittelten Erfassungsbogen nur nach „Normaldach" oder „Gründach" gefragt worden war. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    08.12.2009
  5. 412 C 32850/08 - Absicherung einer Mietwohnung gegen Schusswaffen; Mangel einer Mietsache bei Beschuss durch Luftgewehr; Minderungsquoten für Luftgewehrbeschuss und Taubenkot; Mietminderung bei untervermieteter Garage
    Leitsatz: 1. Der Beschuss einer Loggia durch Luftdruckwaffen rechtfertigt eine Minderung von 5 % nur bis zu demjenigen Zeitpunkt, in dem eine Wiederholungsgefahr besteht. 2. Die Verschmutzung der Loggia durch Taubenkot rechtfertigt für die anschließende Zeit bis zur Anbringung einer Taubenabwehr ebenfalls eine Minderung von 5 %. 3. Ein Anspruch auf Absicherung der Loggia gegen den Beschuss entfällt mit dem Wegfall der Wiederholungsgefahr. (Leitsätze der Redaktion)
    AG München
    23.11.2009
  6. 63 S 122/09 - Offenlegung von Vertragsunterlagen bei der Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Dem Mieter steht ein Einsichtsrecht in die für die Heizkostenabrechnungen maßgeblichen Belege und Unterlagen zur Überprüfung der von dem Vermieter vorgenommenen Kostenverteilung zu. Dazu gehören auch die vertraglichen Grundlagen für die von Dritten erbrachten Leistungen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.11.2009
  7. 63 S 162/09 - Erhöhte Balkonschwelle nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit; entfernte Blumenkastenhalter; Austausch des Balkonbodens; Entfernung des Müllschluckers; Putzrisse; Wohnflächenminderung durch dicke Fliesen
    Leitsatz: 1. Eine etwa 20 cm hohe Schwelle zur Loggia anstelle des früheren schwellenlosen Übergangs stellt eine die Minderung nicht rechtfertigende unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar. 2. Dasselbe gilt, wenn früher vorhandene Blumenkastenhalter im Rahmen von Sanierungsarbeiten entfernt worden sind. 3. Ist ein bestimmter Bodenbelag nicht als vertraglich geschuldet vereinbart, stellt der Austausch der früheren Terrazzoplatten gegen Betonplatten auf dem Balkon keinen Mangel dar. 4. Die Entfernung des früher vorhandenen Müllschluckers ist ebenfalls unerheblich. 5. Lediglich optische Beeinträchtigungen durch Risse, die durch Spachteln und Überkleben beseitigt werden können, rechtfertigen als unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs ebenfalls keine Minderung. 6. Zur Wohnflächenminderung durch Auftrag stärkerer Wandfliesen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    01.12.2009
  8. 9 U 42/09 - Arbeitsstättenverordnung kein Maßstab für Mangel der Mietsache; Aufheizung durch Sonneneinstrahlung; Innentemperatur
    Leitsatz: 1. Gewerberäume, die in einem in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichteten und 1936 erweiterten Gebäude liegen und als Büroräume vermietet worden sind, sind nicht deshalb mangelhaft, weil die Innentemperaturen in den Sommermonaten aufgrund von Sonneneinstrahlung mehrfach und über längere Zeiträume mehr als 26 °C betragen. 2. Die Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004, die Arbeitsstättenrichtlinien und die DIN 1946-2 enthalten keine Aussage darüber, ab welchen durch Sonneneinstrahlung verursachten Innentemperaturen Gewerbemieträume einen Mietmangel aufweisen. 3. Der Mieter, der eine übermäßige Erwärmung der Mieträume geltend macht, muss im Einzelnen darlegen, welche Temperaturen in den angemieteten Räumen erreicht wurden.
    OLG Karlsruhe
    17.12.2009
  9. V ZR 54/09 - Bereicherungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot und Verjährung; Unzulässige Abstandszahlung aus Grundstückskaufvertrag und Verjährung
    Leitsatz: Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung einer wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB) unzulässigen Zahlung unterliegt auch dann nicht der Verjährung nach § 196 BGB, wenn diese Zahlung als Aufwendungsersatz im Rahmen einer Vereinbarung zur Rückabwicklung eines beiderseits nicht vollzogenen Kaufvertrags über ein im Planungsgebiet liegendes Grundstück deklariert wird.
    BGH
    29.10.2009
  10. V ZR 253/08 - Klage auf Aufhebung von Stadionverbot; Hausrecht des Veranstalters für Stadionverbot
    Leitsatz: a) Hat der Kl. die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Kl. zu beeinträchtigen. b) Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.
    BGH
    30.10.2009