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  1. OVG 9 A 1.07 - Überhöhte Gebührensätze für Straßenreinigung bei Änderung der Maßstäbe; Frontmetermaßstab; Quadratmeterwurzelmaßstab; Hinterliegergrundstücke; lotrechte Projektionen
    Leitsatz: 1. Der Satzungsgeber ist nicht gehindert, für die Straßenreinigungsgebühren den Gebührenmaßstab dahin zu ändern, dass vom Quadratwurzelmaßstab zum Frontmetermaßstab zurückgekehrt wird. Dabei sind auch Hinterliegergrundstücke zu berücksichtigen. 2. Wird entgegen der Satzung bei Hinterliegergrundstücken die Frontmeterzahl mit einem Verfahren der „lotrechten Projektionen auf die Straße" ermittelt, werden bei schräg zur Straße verlaufenden Grundstücken zu geringe Frontmeterzahlen zugrunde gelegt, mit der Folge, dass die Gebührensatzung unwirksam ist. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    28.01.2009
  2. 14 A 3421/07 - Keine Einstellung von Erträgen aus Dachflächenvermietung (hier: Mobilfunk in Kostenmiete); schuldhaftes Handeln
    Leitsatz: Schuldhaftes Handeln des Eigentümers liegt nicht vor, wenn der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Nordrhein-Westfalen
    30.11.2009
  3. VG 1 L 317.09 - Voraussetzungen für Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen
    Leitsatz: Die Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen kann nur erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Dass eine private Institution dies geltend macht (hier: DFB für Eingangsbereich des Olympiastadions), ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    29.05.2009
  4. VG 16 A 24.07 - Zur Auslegung einer im Fördervertrag geregelten Art und Weise der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der "Grundlage II. BV"; Tilgungsstundung; Tilgungsaussetzung; Fördervertrag; vertragliche Förderung; Wohnungsbauförderungsrecht; Ertragslage; Wirtschaftlichkeit; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Verwaltungsrechtsweg; Ermessen; allgemeine Leistungsklage; Zweite Berechnungsverordnung; Erträge; laufende Aufwendungen; Förderungsrichtlinien; Städtebaulicher Denkmalschutz
    Leitsatz: 1. Bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, nach deren Ergebnis laut Fördervertrag eine Tilgungsaussetzung oder sogar eine Umwandlung des öffentlichen Darlehens in einen Zuschuss gewährt werden kann, hat die IBB sämtliche in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) genannten laufenden Aufwendungen zu berücksichtigen, wenn der Fördervertrag eine Ermittlung der Wirtschaftlichkeit auf der "Grundlage II. BV" vorsieht. 2. Die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung eigener Art, wonach beispielsweise Finanzierungskosten für den Ankauf unberücksichtigt bleiben und Instandhaltungskostenpauschalen nur in reduzierter Höhe angesetzt werden, ist unzulässig. 3. Die IBB muss - auch wenn schon mehrere Jahre verstrichen sind - über die Tilgungsanträge der Fördernehmer neu entscheiden, und zwar auf Grundlage einer nach den Vorgaben der II. BV erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    29.01.2009
  5. VG 29 A 105.08 - Ausschlussbescheid; Aufgebotsverfahren; staatlich verwaltetes Vermögen; unbekannte Erben; Erbengemeinschaft; Auseinandersetzung; gesamthänderische Bindung
    Leitsatz: Das Verfassungsrecht verbietet den Erlass eines Ausschlussbescheides nicht, wenn die gesamthänderische Bindung der Erbengemeinschaft durch eine Auseinandersetzung in der Form der Veräußerung des Nachlassgrundstücks aufgelöst ist. (Abgrenzung zu BVerwG, Vorlagebeschluss vom 21. Juni 2007 - 3 C 24.06 -; Fortführung der Rechtsprechung der Kammer aus dem Urteil vom 24. Januar 2008 - VG 29 A 259.07 -) (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    12.02.2009
  6. VG 29 A 175.07 - Wahlmöglichkeit; Zweitschädigung; Berechtigter; Entschädigung; Organleihe; Zuständigkeit; Passivlegitimation; Ausschlussfrist; Nachsichtgewährung
    Leitsatz: 1. Soweit aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der Senatsverwaltung für Finanzen vom 22. Juli 2005/15. August 2005 das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Berlin für die Verfahren betreffend Ansprüche nach § 7 a Abs. 3 b VermG zuständig ist, handelt es sich um einen Fall der sogenannten Organleihe und nicht um eine auftragsweise Übernahme von Verwaltungsaufgaben des Bundes durch das Land mit der Folge, dass die Handlungen des entliehenen Organs dem Entleiher, also der Bundesrepublik Deutschland, zuzurechnen sind. 2. Die Frist des § 7 a Abs. 3 b Satz 4 VermG ist eine materiell-rechtlich wirkende Ausschlussfrist, so dass bei unverschuldeter Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist. 3. Auch bei Versäumung dieser Ausschlussfrist kommt eine Nachsichtgewährung in Betracht, wenn die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahrnehmen kann, und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Ausschlussfrist nicht verfehlt würde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    28.05.2009
  7. VG 29 A 272.07 - Erlösauskehranspruch; Vermutung vermögensbedingten Vermögensverlustes; Durchgriff auf Vermögensgegenstände eines Tochterunternehmens
    Leitsatz: 1. Im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG bestehen Ansprüche nicht für Vermögensgegenstände, die bereits vor der Unternehmensschädigung nicht mehr unmittelbar oder mittelbar zum geschädigten Unternehmen gehörten. 2. Ob über den in Abweichung von § 3 Abs. 1 Satz 3 VermG nach dessen Satz 4 zulässigen (einfachen) Durchgriff von Gesellschaftern eines Unternehmens auf dessen einzelne Vermögensgegenstände im Wege des "dreifachen" Zugriffs Ansprüche auf Vermögensgegenstände eines Tochterunternehmens dieses Tochterunternehmens erhoben werden können, bleibt offen. 3. Die bei jüdischen Unternehmen geltende Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 6 kann als widerlegt angesehen werden, wenn der Verkauf seiner Anteile zur Unternehmensrettung notwendig war und deren Gesellschafterin hierbei weder verfolgungsbedingt benachteiligt noch schlechter gestellt worden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    05.07.2009
  8. VG 29 A 42.99 - Bruchteilsrestitution; einfacher Durchgriff; nicht mehr zum Unternehmen gehörende Grundstücke; Erwerb mit Mitteln des Unternehmens; Verdoppelung des Kapitals; GAGFAH
    Leitsatz: Die Verdoppelung des Stamm- bzw. Grundkapitals stellt jedenfalls dann eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens dar, wenn sie nicht nur nicht aus der Substanz des Unternehmens erwirtschaftet werden konnte, sondern vielmehr aufgrund erheblicher Schwierigkeiten des Unternehmens erforderlich war.
    VG Berlin
    10.12.2009
  9. 29 A 90.08 - Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten Erben durch den gesetzlichen Vertreter
    Leitsatz: Die Vertretungsmacht des als Vertreter der unbekannten Eigentümer des staatlich verwalteten Grundstücks bestellten gesetzlichen Vertreters erstreckt sich nicht auf die Geltendmachung von Gegenansprüchen des Verfügungsberechtigten gemäß § 7 a VermG. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    24.04.2009
  10. 2 K 17/06 - Vorschubleisten; Ausschlussgrund; Indizwirkung; Parteifunktion; Amtshauptmannschaft; Kreisausschuss; Ortsgruppenleiter; Generalstabsoffizier
    Leitsatz: Der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 4 AusgleichsLeistG kann auch schon bei einem innerhalb eines Zeitrahmens von zwei bis drei Monaten erfolgten rasanten kommunalpolitischen Aufstieg eines zuvor politisch nicht in Erscheinung getretenen Parteimitglieds der NSDAP angenommen werden, der zeitgleich zur Besetzung der Ortsgruppenleiterstelle erfolgte, zumal dann, wenn der Berechtigte zum Vorsitzenden der Amtshauptmannschaft und als einziger Vertreter in den Kreisausschuss der Kreishauptmannschaft gewählt wurde und Generalstabsoffizier war. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Chemnitz
    01.07.2009