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Urteil Bruchteilsrestitution
Schlagworte
Bruchteilsrestitution; einfacher Durchgriff; nicht mehr zum Unternehmen gehörende Grundstücke; Erwerb mit Mitteln des Unternehmens; Verdoppelung des Kapitals; GAGFAH
Leitsatz
Die Verdoppelung des Stamm- bzw. Grundkapitals stellt jedenfalls dann eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens dar, wenn sie nicht nur nicht aus der Substanz des Unternehmens erwirtschaftet werden konnte, sondern vielmehr aufgrund erheblicher Schwierigkeiten des Unternehmens erforderlich war.
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