Urteil Vorschubleisten
Schlagworte
Vorschubleisten; Ausschlussgrund; Indizwirkung; Parteifunktion; Amtshauptmannschaft; Kreisausschuss; Ortsgruppenleiter; Generalstabsoffizier
Leitsatz
Der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 4 AusgleichsLeistG kann auch schon bei einem innerhalb eines Zeitrahmens von zwei bis drei Monaten erfolgten rasanten kommunalpolitischen Aufstieg eines zuvor politisch nicht in Erscheinung getretenen Parteimitglieds der NSDAP angenommen werden, der zeitgleich zur Besetzung der Ortsgruppenleiterstelle erfolgte, zumal dann, wenn der Berechtigte zum Vorsitzenden der Amtshauptmannschaft und als einziger Vertreter in den Kreisausschuss der Kreishauptmannschaft gewählt wurde und Generalstabsoffizier war.
(Leitsatz der Redaktion)
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