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Urteil Voraussetzungen für Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen


Schlagworte

Voraussetzungen für Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen

Leitsatz

Die Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen kann nur erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Dass eine private Institution dies geltend macht (hier: DFB für Eingangsbereich des Olympiastadions), ist unerheblich.

(Leitsatz der Redaktion)

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