« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (351 - 360 von 806)
Sortierung:
-
I-24 U 30/09 - Umfang der Beweislast für Abschluss eines (Unter-) MietvertragsLeitsatz: Behauptet der klagende Insolvenzverwalter zwischen „seiner" Schuldnerin und der Schuldnerin des beklagten Insolvenzverwalters das Bestehen eines Untermietvertrages, so hat er für dessen Zustandekommen, also die Vereinbarung entgeltlicher Nutzung, schlüssige Indizien vorzutragen, wenn ihm andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.OLG Düsseldorf29.10.2009
-
8 U 45/09 - Aufrechnungsverbot; Geltung auch über Ende des Mietverhältnisses hinausLeitsatz: Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Gewerberäume enthaltene Regelung, wonach der Mieter gegenüber dem Mietzins nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, ist zulässig und gilt über die Beendigung des Mietvertrages und - soweit gegen Mietzins- und Nutzungsentschädigungsansprüche aufgerechnet werden soll - auch über den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache hinaus fort.KG26.10.2009
-
I-10 W 102/09 - Räumungsstreitwert bei Klage auch gegen den UntermieterLeitsatz: 1. § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG gilt auch für die Ermittlung des Räumungsstreitwerts. 2. Dass die Räumungsklage sich (auch) gegen den Untermieter richtet, bedingt keine Änderung des Streitwerts. 3. Zur Auslegung einer mietvertraglichen Nebenkostenabrede als Nebenkostenvorauszahlung.OLG Düsseldorf20.10.2009
-
I-24 U 51/09 - Mündliche Aufhebung einer qualifizierten SchriftformklauselLeitsatz: Die mündliche Aufhebung einer qualifizierten Schriftformklausel setzt eine Einigung der Parteien darüber voraus, dass diese Klausel des Mietvertrages abgeändert werden soll.OLG Düsseldorf19.10.2009
-
I 24 U 129/08 - Betriebskostenvorauszahlung; Nebenkostenvorauszahlung; Wirtschaftlichkeitsgebot; Hauswartskosten; Center-ManagementkostenLeitsatz: 1. Hat der Vermieter formell ordnungsgemäß abgerechnet, steht dem Mieter ein vertraglicher Rückerstattungsanspruch zu, soweit die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen durch die in dem betreffenden Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Nebenkosten nicht aufgezehrt sind. 2. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf der Vermieter in Gewerberaummietverhältnissen nur angemessene und erforderliche Kosten umlegen, wobei ihm hierbei ein billiges Ermessen einzuräumen ist. 3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können. 4. Der Begriff der „Center-Managementkosten" ist ohne zusätzliche Erläuterungen nicht hinreichend bestimmt, weil keine tragfähigen Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Tätigkeiten üblicherweise mit dem Center-Management verbunden sind.OLG Düsseldorf19.10.2009
-
10 U 1164/08 - Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften für Heizkostenabrechnungen untereinander; Wärmelieferung einer WEG an eine andere; Reallast; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; FernwärmeLeitsatz: Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft zugleich die Heizungsanlage für eine benachbarte zweite Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund von Reallasten, die den jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichten, einerseits die Heizleistungen zu erbringen, andererseits die Kosten nach einem vorgegebenen Schlüssel mitzutragen, kann die insoweit teilrechtsfähige „liefernde" Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der insoweit ebenfalls teilrechtsfähigen „empfangenden" Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahlung der auf sie entfallenden Kosten verlangen; sie muss sich nicht auf Abrechnung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern verweisen lassen.OLG Koblenz09.10.2009
-
I-10 W 108/09 - Kosten der Klagerücknahme; nicht existierender Beklagter; Rechtsstreit gegen nichtexistierende Partei; Parteifähigkeit; Parteifiktion; PostulationsfähigkeitLeitsatz: § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gilt nicht zu Lasten der nicht existenten Partei, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen ist und die Klage daraufhin zurückgenommen wird.OLG Düsseldorf08.10.2009
-
I-10 U 62/09 - Zwangsverwaltung; Parteiwechsel; Aufrechnungsverbot nach beendetem MietvertragLeitsatz: 1. Zu den Rechten und Pflichten des Zwangsverwalters nach § 152 ZVG. 2. Zur Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung. 3. Zum Parteiwechsel vom Zwangsverwalter auf den Schuldner in der mündlichen Verhandlung durch übereinstimmende Erklärung und rügelose Verhandlung des Prozessgegners. 4. Der Ersteher tritt mit dem Zuschlag gemäß §§ 146, 90, 57 ZVG i.V.m. § 566 BGB kraft Gesetzes in das beendete, aber mangels Rückgabe der Mieträume noch nicht abgewickelte Mietverhältnis ein und ist ab dann alleiniger Gläubiger eines etwaigen Räumungsanspruchs aus § 546 Abs. 1 BGB. 5. Eine Regelung, nach der die Aufrechnung an eine vorherige Ankündigung gegenüber dem Vermieter geknüpft wird, verliert grundsätzlich mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe des Mietobjekts ihren Sinn. 6. Die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass die Klage durch einen Berechtigten erhoben wird. 7. Die subjektiven Voraussetzungen des § 199 BGB für den Verjährungsbeginn liegen im Allgemeinen vor, wenn dem Gläubiger die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist. Das ist für den Zwangsverwaltungsschuldner frühestens der Fall, wenn die Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht aufgehoben worden ist und er hiervon durch Zustellung des Aufhebungsbeschlusses Kenntnis erlangt.OLG Düsseldorf08.10.2009
-
8 U 196/07 - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Ausgleichsanspruch, Wegfall der GeschäftsgrundlageLeitsatz: 1. Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung des anderen Partners (hier: Wohnhaus) mit geschaffen wurde, ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht (im Anschluss an BGHZ 177, 193 = NJW 2008, 3277 und BGH NJW 2008, 3282). 2. Zur Bemessung der Höhe eines solchen Ausgleichsanspruchs.KG08.10.2009
-
I-24 U 17/09 - WegnahmerechtLeitsatz: Das Wegnahmerecht des Mieters besteht auch an solchen Gegenständen, die aufgrund des Einbaus in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf05.10.2009