Urteil Aufrechnungsverbot
Schlagworte
Aufrechnungsverbot; Geltung auch über Ende des Mietverhältnisses hinaus
Leitsatz
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Gewerberäume enthaltene Regelung, wonach der Mieter gegenüber dem Mietzins nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, ist zulässig und gilt über die Beendigung des Mietvertrages und - soweit gegen Mietzins- und Nutzungsentschädigungsansprüche aufgerechnet werden soll - auch über den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache hinaus fort.
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