Urteil Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Ausgleichsanspruch, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Schlagworte
Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Ausgleichsanspruch, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Leitsätze
1. Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung des anderen Partners (hier: Wohnhaus) mit geschaffen wurde, ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht (im Anschluss an BGHZ 177, 193 = NJW 2008, 3277 und BGH NJW 2008, 3282).
2. Zur Bemessung der Höhe eines solchen Ausgleichsanspruchs.
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