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Suchergebnis Urteilssuche (331 - 340 von 806)
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9 U 42/09 - Arbeitsstättenverordnung kein Maßstab für Mangel der Mietsache; Aufheizung durch Sonneneinstrahlung; InnentemperaturLeitsatz: 1. Gewerberäume, die in einem in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichteten und 1936 erweiterten Gebäude liegen und als Büroräume vermietet worden sind, sind nicht deshalb mangelhaft, weil die Innentemperaturen in den Sommermonaten aufgrund von Sonneneinstrahlung mehrfach und über längere Zeiträume mehr als 26 °C betragen. 2. Die Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004, die Arbeitsstättenrichtlinien und die DIN 1946-2 enthalten keine Aussage darüber, ab welchen durch Sonneneinstrahlung verursachten Innentemperaturen Gewerbemieträume einen Mietmangel aufweisen. 3. Der Mieter, der eine übermäßige Erwärmung der Mieträume geltend macht, muss im Einzelnen darlegen, welche Temperaturen in den angemieteten Räumen erreicht wurden.OLG Karlsruhe17.12.2009
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3 W 0876/09 - Wohngeld bei nichtigem Kaufvertrag; werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohngeldhaftung bei sittenwidrigem Kaufpreis; ErstkäuferLeitsatz: 1. Der Erstkäufer einer vom Bauträger errichteten Eigentumswohnung ist der werdenden und später rechtlich entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald er die Wohnung nutzt und eine Auflassungsvormerkung für ihn eingetragen ist, nicht stets zu Wohngeldzahlungen verpflichtet. Zusätzliche Voraussetzung einer Haftung entsprechend § 16 Abs. 2 WEG ist vielmehr die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der den Übereignungsanspruch begründet. 2. Ist der Kaufvertrag wegen krass überhöhten Kaufpreises sittenwidrig, kommt eine Wohngeldhaftung des Erstkäufers allenfalls ganz ausnahmsweise nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) in Betracht.OLG Dresden17.12.2009
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12 U 13/09 - Abänderung der Schriftformklausel und Ersetzung durch Telefax; Vereinbarung über Änderung der Miete; Wahrung der SchriftformLeitsatz: Haben die Parteien nach Verhandlungen über eine Änderung der Miethöhe sowohl für das Übersenden des Entwurfs der Vereinbarung als auch für das Übermitteln des vom Mieter unterschriebenen Exemplars sowie für das Übermitteln der Unterschrift des Vermieters auf der Vereinbarung den Weg des Telefax gewählt, haben sie eine vertraglich vereinbarte Schriftform für Vertragsänderungen einvernehmlich abgeändert. In einem solchen Fall kann dahinstehen, ob nach § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Wahrung der Schriftform jedenfalls eine der Parteien einen unterschriebenen Brief übermitteln muss.KG14.12.2009
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I-10 U 96/09 - Herausgabeanspruch; Geltendmachung eines Besitzrechtes gegenüber dem RäumungsanspruchLeitsatz: 1. Beruft sich der Mieter gegenüber der Räumungsklage auf ein Recht zum Besitz, trifft ihn die die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Mietvertrag mit der Vermieter-GbR nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht zustande gekommen ist. 2. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast in diesem Fall.OLG Düsseldorf10.12.2009
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I-10 U 88/09 - Grobe Fahrlässigkeit und Regress für vom Mieter verursachten WohnungsbrandLeitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat. 2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit. 3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.OLG Düsseldorf10.12.2009
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6 U 121/09 - Wärmedämmung als nicht zu duldender ÜberbauLeitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks muss weder nach § 912 BGB noch nach § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dulden, dass die Wand eines an die Grundstücksgrenze gebauten Nachbarhauses mit Wärmedämmplatten versehen wird, die 15 cm in den Luftraum seines Grundstücks ragen. Eine auf die Hauswand aufgebrachte Wärmedämmung stellt kein untergeordnetes Bauteil i. S. v. § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dar.OLG Karlsruhe09.12.2009
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I-24 U 139/09 - Einigungsmangel; Kein Vertragsschluss durch Nutzung, wenn wesentliche Vertragspunkte fehlenLeitsatz: Ist zur Regelung aller wesentlichen Punkte (Pachtzins, Verlängerungsoption und Gewährleistung) der Abschluss eines schriftlichen Pachtvertrags mit einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr beabsichtigt und zur Absicherung der beiderseitigen Interessen gesetzlich auch geboten, so kommt der Vertrag nicht durch Nutzungsbeginn und formlose Einigung über einen Teil des Vertragsinhalts zustande.OLG Düsseldorf30.11.2009
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12 U 23/09 - Genehmigung des schwebend unwirksamen Vertrages durch Umsetzung; Vertragsunterzeichnung durch nicht Vertretungsberechtigten; jahrelange Umsetzung eines Mietvertrages; Erhebung einer Klage auf MietzinsLeitsatz: Ist der gewerbliche Mietvertrag auf Seiten einer juristischen Person nicht von vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet worden, kann die Genehmigung (§ 177 Abs. 1 BGB) dieses schwebend unwirksamen Vertrages durch den Vertretenen in der jahrelangen Umsetzung des Mietvertrages, jedenfalls aber in der Erhebung einer Zahlungsklage auf Mietzins liegen.KG30.11.2009
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I-10 U 42/09 - Mietrückstand; Fehlerhafte Leistungsbestimmung durch den MieterLeitsatz: 1. Die Tilgungsreihenfolge richtet sich nach § 366 Abs. 2 BGB, wenn die Leistungsbestimmung des Schuldners ins Leere geht und er esversäumt, die unrichtige bzw. wirkungslose Leistungsbestimmung gemäß § 119 BGB unverzüglich (§ 121 BGB) anzufechten. 2. Zur Verrechnung von Zahlungen des Mieters auf rückständige Mietraten nach § 366 Abs. 2 BGB. 3. Eine nachträgliche Tilgungsbestimmungsvereinbarung geht einer Verrechnung nach § 366 Abs. 2 BGB vor.OLG Düsseldorf28.11.2009
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I-24 U 91/09 - Untermieter; Nutzungsentschädigung nach Ende des HauptmietverhältnissesLeitsatz: 1. Gegen den mit Beendigung des Hauptmietvertrages nicht mehr zum Besitz berechtigten Untermieter können dem Hauptvermieter Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) erwachsen. 2. Die von dem nicht mehr berechtigten Untermieter geschuldete Nutzungsentschädigung bemisst sich nach dem objektiven Mietwert der genutzten Räume, der ggf. zu schätzen ist.OLG Düsseldorf26.11.2009