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  1. V ZR 74/08 - Fristen und inhaltliche Begründung für Anfechtungsklage
    Leitsatz: a) Bleibt einer Anfechtungsklage (§ 46 Abs. 1 WEG) der Erfolg versagt, darf nicht offengelassen werden, ob die Klage als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen wird. b) Bei den Fristen zur Erhebung und Begründung der Klage nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG handelt es sich nicht um besondere Sachurteilsvoraussetzungen der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage, sondern um Ausschlussfristen des materiellen Rechts. c) Zur Vermeidung eines materiell-rechtlichen Ausschlusses ist der Kläger gehalten, innerhalb der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WEG die Gründe vorzutragen, auf die er die Anfechtung stützt; ein Nachschieben von neuen Gründen ist ausgeschlossen. Dabei muss sich der Lebenssachverhalt, aus dem sich Anfechtungsgründe ergeben sollen, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben; dass er sich nur aus Anlagen ergibt, genügt nicht.
    BGH
    16.01.2009
  2. V ZR 133/08 - Schadensersatz; Plausibilitätskontrolle; Pflichtverletzung durch Geltendmachung einer unplausiblen Rechtsposition; Nachbarwiderspruch gegen Bebauung; unberechtigter Anspruch; Durchsetzung vermeintlicher Rechte
    Leitsatz: a) Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig. b) Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.
    BGH
    16.01.2009
  3. V ZB 166/08 - Verwaltungsrechtsweg; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; Vergleich
    Leitsatz: Haben sich die Parteien als Beteiligte eines Vermögenszuordnungsverfahrens über die Zuordnung von Grundstücken geeinigt, die anderenfalls nach den Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes erfolgt wäre, ist für darauf gestützte Zahlungsansprüche der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    15.01.2009
  4. III ZR 28/08 - Anlageberatung; Schadensersatz; Kapitalanlage; positive Vertragsverletzung; Kaufpreiserstattung gegen Übereignung der Kapitalanlage; Schrottimmobilien; Eigentumswohnung; Vermögensschädigung; unrentable Anlage
    Leitsatz: Der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte kann seinen im Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über eine Immobilie mit einem Dritten bestehenden Schaden auch gegenüber dem beratenden Unternehmen in der Weise geltend machen, dass er die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangt; dies entspricht dem im allgemeinen Schadenersatzrecht geltenden Prinzip des Vorteilsausgleichs und bedarf keines besonderen Antrags und keiner Einrede des Schuldners (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170).
    BGH
    15.01.2009
  5. VIII ZR 71/08 - Endrenovierungspflicht in Übergabeprotokoll
    Leitsatz: Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst (Fortführung Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 163/05, NJW 2006, 2116).
    BGH
    14.01.2009
  6. XI ZR 118/08 - Widerrufsbelehrung; Deutlichkeitsgebot; Empfangsbestätigung; Immobilienfonds; Finanzierungsdarlehen; Verbraucherkredit; Überlegungsfrist; Haustürgeschäft; Gesamtbetragsangabe
    Leitsatz: 1. Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben", widerspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F. 2. Wird eine Widerrufsbelehrung mit einer optisch getrennten und vom Verbraucher gesondert zu unterschreibenden Empfangsbestätigung verbunden, verstößt dies nicht gegen § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F.
    BGH
    13.01.2009
  7. V ZR 168/07 - Ergänzende Vertragsauslegung für Wohnungsrecht; Umzug des Wohnberechtigten in Pflegeheim; keine Verpflichtung des Eigentümers zur Vermietung; keine Gestattung der Vermietung durch Wohnberechtigten; Übergang von Ansprüchen auf Sozialhilfeträger
    Leitsatz: Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten oder deren Vermietung durch den Wohnungsberechtigten zu gestatten, wird dem hypothetischen Parteiwillen im Zweifel allerdings nicht entsprechen.
    BGH
    09.01.2009
  8. IX ZR 217/07 - Pfandrecht; Auseinandersetzungsguthaben nicht insolvenzfest; Auszahlung des Genossenschaftsanteils; Insolvenz des Genossenschaftsmitglieds
    Leitsatz: Eine Genossenschaft kann am Anspruch eines Genossen auf Auszahlung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kein Pfandrecht mehr erwerben, wenn die Entstehung des verpfändeten Anspruchs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten abhängt (Erweiterung von BGHZ 160, 1).
    BGH
    08.01.2009
  9. 32 Wx 82/09; 32 Wx 87/09 - Gerichtliche Ersetzung von WEG-Beschlüssen; Verpflichtungsklage
    Leitsatz: 1. Der Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer erforderlichen Sanierungsmaßnahme richtet sich gegen die Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband; ob daneben auch ein Anspruch gegen den Verband auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oder Beseitigung von Mängeln besteht, bleibt offen. 2. Jedenfalls wenn bei der Beschlussfassung das Ermessen der Eigentümerversammlung auf Null reduziert ist, werden die Wohnungseigentümer nicht zur Beschlussfassung verurteilt, sondern das Gericht ersetzt nach § 21 Abs. 8 WEG die Beschlussfassung; dies gilt auch für vor dem 1. Juli 2007 eingeleitete Verfahren.
    OLG München
    22.12.2009
  10. 32 Wx 82/09; 32 Wx 87/09 - Gerichtliche Ersetzung von WEG-Beschlüssen; Verpflichtungsklage
    Leitsatz: 1. Der Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer erforderlichen Sanierungsmaßnahme richtet sich gegen die Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband; ob daneben auch ein Anspruch gegen den Verband auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oder Beseitigung von Mängeln besteht, bleibt offen. 2. Jedenfalls wenn bei der Beschlussfassung das Ermessen der Eigentümerversammlung auf Null reduziert ist, werden die Wohnungseigentümer nicht zur Beschlussfassung verurteilt, sondern das Gericht ersetzt nach § 21 Abs. 8 WEG die Beschlussfassung; dies gilt auch für vor dem 1. Juli 2007 eingeleitete Verfahren.
    OLG München
    22.12.2009