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3 W 0876/09 - Wohngeld bei nichtigem Kaufvertrag; werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohngeldhaftung bei sittenwidrigem Kaufpreis; ErstkäuferLeitsatz: 1. Der Erstkäufer einer vom Bauträger errichteten Eigentumswohnung ist der werdenden und später rechtlich entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald er die Wohnung nutzt und eine Auflassungsvormerkung für ihn eingetragen ist, nicht stets zu Wohngeldzahlungen verpflichtet. Zusätzliche Voraussetzung einer Haftung entsprechend § 16 Abs. 2 WEG ist vielmehr die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der den Übereignungsanspruch begründet. 2. Ist der Kaufvertrag wegen krass überhöhten Kaufpreises sittenwidrig, kommt eine Wohngeldhaftung des Erstkäufers allenfalls ganz ausnahmsweise nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) in Betracht.OLG Dresden17.12.2009
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BVerwG 4 C 1.08 - Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; NahversorgungsbereichLeitsatz: Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm, die sich an die Träger der Bauleitplanung richten und sich auf einen landesplanerischen Nahbereich beziehen, können grundsätzlich nicht als Maßstab für die Beurteilung herangezogen werden, ob im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB von einem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde zu erwarten sind. Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sein (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 4 C 2.08).BVerwG17.12.2009
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BVerwG 4 C 2.08 - Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; Einzugsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Methode; Verkaufsflächenvergleich; GesamtbetrachtungLeitsatz: Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sein. § 34 Abs. 3 BauGB gilt auch für Einzelhandelsbetriebe, die nicht die Schwelle der Großflächigkeit erreichen.BVerwG17.12.2009
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III ZR 66/09 - Streit über die rechtliche Einordnung eines Nutzungsverhältnisses; Pachtverhältnis; Kleingarten; Rechtsmittelstreitwert; Gebührenstreitwert; StreitwertLeitsatz: Der Streit über die rechtliche Einordnung eines - in seinem Bestand unstreitigen - Pachtverhältnisses (hier: als Kleingartenpachtverhältnis) kann für sich genommen nicht mit einem höheren Wert bemessen werden als der Streit über den Bestand des Nutzungsverhältnisses selbst. Maßgeblich ist daher regelmäßig für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert der dreieinhalbfache Betrag und für den Gebührenstreitwert der einfache Betrag des bisher zu entrichtenden jährlichen Pachtzinses.BGH17.12.2009
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27 C 185/09 - Eigentumsvermutung für Besitzer auch bei VermieterpfandrechtLeitsatz: Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt auch zugunsten des Pfandgläubigers, der von einem Dritten auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte17.12.2009
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BVerwG 3 B 18.09 - Unternehmensrückgabe; weggeschwommene Grundstücke; Schadensausgleichsfiktion; Rückübertragung von UnternehmenLeitsatz: 1. Nach § 6 Abs. 1 VermG kann nur die Rückgabe des Unternehmens, nicht aber die Restitution einzelner Vermögensgegenstände des Unternehmensvermögens verlangt werden. 2. Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Grundbesitz kann auch dann eine Rückgabe im Sinne der Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG darstellen, wenn geringfügige Teilflächen fehlen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG17.12.2009
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VIII ZR 175/09 - Unwirksame Klausel über Schönheitsreparaturen bei Farbvorgabe „Weiß“Leitsatz: Zur Frage der Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln (hier: Farbvorgabe „Weiß") (Leitsatz der Redaktion)BGH16.12.2009
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VIII ZR 119/08 - Time-Sharing-Verträge; Teilzeitwohnrechte; Vereinsmitgliedsschaft kein Mietvertrag; gerichtliche Zuständigkeit; FerienwohnungenLeitsatz: Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.BGH16.12.2009
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4 C 206/07 - Modernisierung durch Vermieter trotz früherer Mustervereinbarung über MietermaßnahmenLeitsatz: Eine Modernisierungsvereinbarung, wonach der Mieter eine Gasetagenheizung einbaut, für die er instandhaltungspflichtig ist und wonach der Vermieter insoweit auf ein Mieterhöhungsrecht verzichtet, hindert den Vermieter nicht daran, später eine moderne Gasetagenheizung mit Warmwasserversorgung einbauen zu lassen (Abgrenzung zu KG, GE 2008, 1423). (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg16.12.2009
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XII ZR 124/06 - Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft; Verteilung des Erlösüberschusses nach dem Verhältnis der Werte der MiteigentumsanteileLeitsatz: a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet. b) Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.BGH16.12.2009