Urteil Zentraler Versorgungsbereich
Schlagworte
Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich
Leitsatz
Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm, die sich an die Träger der Bauleitplanung richten und sich auf einen landesplanerischen Nahbereich beziehen, können grundsätzlich nicht als Maßstab für die Beurteilung herangezogen werden, ob im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB von einem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde zu erwarten sind.
Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sein (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 4 C 2.08).
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