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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 608 von 608)

  1. IV ZR 219/03 - Gebäudeversicherung; Leitungswasserversicherung; Anzeigepflicht für Risikoerhöhung bei Frostgefahr
    Leitsatz: Von einer anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung für einenLeitungswasserschaden kann nur dann gesprochen werden, wenn nachträglich eine Gefahrenlage eingetreten ist, bei der der Versicherer den Leitungswasserversicherungsvertrag überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte.
    BGH
    23.06.2004
  2. III ZR 335/03 - Amtshaftung; Schadensersatzanspruch des Restitutionsantragstellers bei Grundstücksbelastung; Amtspflichtverletzung des AROV wegen fehlender Mitteilung über Eingang eines Restitutionsantrags; Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; Vergewisserungspflicht
    Leitsatz: a) Die Pflicht, den eingetragenen Eigentümer eines restitutionsbelasteten Grundstücks nach § 31 Abs. 2 VermG über den Eingang eines Restitutionsantrags zu informieren, will auch den Restitutionsantragsteller im Blick auf das Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vor einem Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs und einer Aushöhlung der künftigen Rechtsstellung schützen (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 143, 18). b) Der Verfügungsberechtigte ist nach § 3 Abs. 5 VermG verpflichtet, sich zeitnah vor einer vorgesehenen Verfügung nach dem Vorliegen einer vermögensrechtlichen Anmeldung zu erkundigen. c) Wird ein Grundstück unter Verstoß gegen das Unterlassungsgebot mit einem Grundpfandrecht belastet und beruht dies sowohl auf einem schuldhaften Verstoß des Verfügungsberechtigten gegen seine Vergewisserungspflicht (§ 3 Abs. 5 VermG) als auch auf einer Amtspflichtverletzung der Behörde, die den Verfügungsberechtigten nicht nach § 31 Abs. 2 VermG unterrichtet hat, kann es dem Restitutionsantragsteller grundsätzlich nicht zugemutet werden, den Verfügungsberechtigten vor der Bestandskraft des Rückgabebescheids des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen auf Beseitigung der Belastung, Schadensersatz oder Sicherstellung in Anspruch zu nehmen.
    BGH
    17.06.2004
  3. III ZR 331/02 - Kleingartenanlage
    Leitsatz: Die Anwendung des BKleingG ist ausgeschlossen, wenn mehr als die Hälfte der Parzellen der Gesamtanlage mit Eigenheimen oder diesen nahekommenden Baulichkeiten bebaut worden ist. 
    BGH
    05.02.2004
  4. III ZR 300/03 - Eintritt des Berechtigten in nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten; Vertragsübernahme durch Berechtigten kraft Restitutionsbescheid
    Leitsatz: Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG gehen auf den Berechtigten auch nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten über, die der Finanzierung von Baumaßnahmen auf dem restituierten Grundstück dienen.
    BGH
    01.04.2004
  5. III ZR 281/03 - Kleingartenanlage; Mindestfläche für Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf
    Leitsatz: a) Eine Kleingartenanlage setzt nicht voraus, daß wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (insbesondere Obst und Gemüse) genutzt wird. b) Es genügt, wenn diese Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt. c) Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen, topographische Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen teilweise nicht zuläßt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen.
    BGH
    17.06.2004
  6. BLw 7/04 - LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach unwirksamer Auflösung der LPG; Vertrag zu Gunsten des LPG-Mitglieds
    Leitsatz: 1. Eine Vereinbarung, die den Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger entgegen den gesetzlichen Vorgaben als Einzelrechtsnachfolge im Wege einer teilweisen Vermögensübernahme regelt und daher unwirksam ist, kann nicht Grundlage für die Annahme eines Vertrages zugunsten Dritter sein, wonach ein ausscheidendes Mitglied berechtigt sein soll, Abfindungsansprüche gegen den neuen Rechtsträger zu richten. 2. In einem solchen Fall entspricht es in der Regel auch nicht der Interessenlage und kann daher nicht im Wege der Auslegung angenommen werden, daß unabhängig von der gescheiterten Vermögensübernahme ein Vertrag über die Regelung der Abfindungsansprüche zugunsten Dritter geschlossen worden ist.
    BGH
    16.04.2004
  7. BLw 1/04 - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen; Divergenzdarlegung
    Leitsatz: In Landwirtschaftssachen ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn ein Rechtssatz dargelegt wird, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts abweicht.
    BGH
    10.09.2004
  8. VIII ZR 135/03 - Gartenpflegekosten sind umlagefähige Betriebskosten
    Leitsatz: Die Kosten der Pflege gemeinschaftlicher Gartenfläche gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, selbst wenn der einzelne Mieter die Gartenfläche nicht nutzen kann. Denn eine gepflegte gemeinschaftliche Gartenfläche verschönert das Wohnanwesen insgesamt und ist daher grundsätzlich geeignet, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern.Etwas anderes gilt dann, wenn Gartenflächen dem Vermieter oder anderen Mietern zur alleinigen Nutzung überlassen worden sind. An den Kosten für die Pflege solcher Gartenteile ist der „ausgeschlossene“ Mieter nicht zu beteiligen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004