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  1. XI ZR 460/02 - Haustürwiderruf bei Bauherrenmodellen
    Leitsatz: Eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG ist der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen nicht allein deshalb zuzurechnen, weil die Bank Kenntnis davon hat, daß die Eigentumswohnung nicht von einer Privatperson, sondern von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft über einen Vermittler verkauft und der Darlehensvertrag über ihn vermittelt wurde. Allein dieser Umstand läßt nicht den Schluß zu, daß die Darlehensvertragserklärungen der Kunden auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrer Privatwohnung beruhen, und verpflichtet die kreditgebende Bank auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung.
    BGH
    20.01.2004
  2. XI ZR 69/02 - unselbständige Abrechnungsposten bei Saldo
    Leitsatz: a) Wird auf Auszahlung des aus der Abrechnung einer Forderung mit Gegenforderungen sich ergebenden Saldos oder eines Teils davon geklagt, so sind die zwischen den Parteien umstrittenen Gegenforderungen rechtlich unselbständige Abrechnungsposten und keine selbständigen Streitgegenstände. b) Gibt das Berufungsgericht dem Zahlungsantrag in vollem Umfang statt, weist es aber dennoch in Verkennung des Streitgegenstandes die Klage teilweise ab, so ergibt sich daraus eine Beschwer des Kl., die er mit der Revision beseitigen kann.
    BGH
    20.01.2004
  3. VG 9 A 107.99 - Machtmißbrauch; Drohung; Verkauf eines Einfamilienhauses an das MfS; Einzelfallunrecht; Teilungsunrecht
    Leitsatz: 1. Der Verkauf eines Einfamilienhauses an das MfS ist nicht machtmißbräuchlich, wenn das Gebäude zur Nutzung für "Bedarfsträger" i. S. d. § 29 Abs. 1 a LeistungsVO 1963 benötigt wurde. 2. Die Mitteilung, bei Weigerung des Verkaufs könne das Grundstück enteignet werden, stellt keine rechtswidrige Drohung dar. Diese Rechtsfolge ist ausdrücklich in § 10 VertrG 1961 vorgesehen.
    VG Berlin
    20.01.2004
  4. 64 S 331/03 - Schönheitsreparaturen: Überbürdung auf Mieter bei Übergabe unrenovierter Wohnung trotz Vereinbarung Vormieter/Mieter unwirksam
    Leitsatz: Bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung ist eine die Schönheitsreparaturen auf den Mieter überwälzende Klausel, wonach der Mieter alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten ausführen muß - ohne daß diese auf die Dauer des Mietverhältnisses beschränkt werden -, auch dann unwirksam, wenn der Mieter sich gegenüber dem Vormieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet und dieser in Erfüllung dieser Vereinbarung auch nach Beginn des Mietverhältnisses ausgeführt hat.
    LG Berlin
    20.01.2004
  5. X ZR 167/02 - Beschwer bei Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Für den Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kommt es auf einen lediglich hilfsweise, etwa für ein Zurückbehaltungsrecht, geltend gemachten Gegenanspruch des revisionsführenden Bekl. grundsätzlich nicht an.
    BGH
    20.01.2004
  6. 4 U 100/03 - Keine Zwangsmitgliedschaft bei Werbegemeinschaft
    Leitsatz: 1. Eine Beitrittspflicht des gewerblichen Mieters in einem Einkaufszentrum zu einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich nicht wirksam vereinbart werden. 2. Grundsätzlich wirksam ist aber eine formularvertraglich vorgesehene Beitragspflicht aller gewerblichen Mieter unabhängig vom Beitritt zur Werbegemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Beitragshöhe im Mietvertrag nicht bestimmt ist, sondern von der Gemeinschaft bestimmt werden soll. 3. Über die Beiträge hat die Werbegemeinschaft (oder der Vermieter) wie bei anderen Nebenkosten abzurechnen. Unterbleibt eine solche Abrechnung, kann Zahlung nicht verlangt werden. (zu 3. Leitsatz der Redaktion)
    HansOLG Hamburg
    21.01.2004
  7. XII ZR 214/00 - Kündigung durch Telefax ausreichend
    Leitsatz: 1. Bei einer Klausel im Geschäftsraummietvertrag, wonach die Kündigung durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, ist lediglich Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart; die Versendung als Einschreibebrief soll nur den Zugang der Kündigung sichern. 2. Ein Telefax wahrt die gewillkürte Schriftform. 3. Ein Schreiben gilt auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger dieser Zeilen durch Krankheit oder Urlaub daran gehindert ist, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    21.01.2004
  8. VIII ZR 101/03 - Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Berliner Bruttomietverträgen bei fehlender Vereinbarung
    Leitsatz: 1. Seit dem Außerkrafttreten des GVW in Berlin (31. Dezember 1994) waren bei einer Bruttomiete (Teilinklusivmiete) Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten ohne (wirksamen) vertraglichen Erhöhungsvorbehalt nicht mehr möglich. 2. Neu eingeführte Betriebskosten werden von der Teilinklusivmietenabrede nicht erfaßt; jedenfalls bei einer widerspruchslos akzeptierten Berechnung können spätere Kostensteigerungen eine Mieterhöhung rechtfertigen (hier: für nachträglich eingebauten Aufzug). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    21.01.2004
  9. VIII ZR 115/03 - Mieterhöhungsausschluß durch Vereinbarung der - tatsächlich nicht gegebenen - öffentlichen Preisbindung
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit einer Mieterhöhung bei einem Mietvertrag, in dem die vermietete Wohnung als "öffentlich gefördert (Sozialwohnung) oder sonst preisgebunden" bezeichnet wird.
    BGH
    21.01.2004
  10. VIII ZR 137/03 - Umlegungsmaßstab von Betriebskosten bei Leerstand; Heizkosten
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit der Änderung des Abrechnungsmaßstabes für Heizkosten bei Leerstand von Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus.
    BGH
    21.01.2004