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Urteil Machtmißbrauch
Schlagworte
Machtmißbrauch; Drohung; Verkauf eines Einfamilienhauses an das MfS; Einzelfallunrecht; Teilungsunrecht
Leitsätze
1. Der Verkauf eines Einfamilienhauses an das MfS ist nicht machtmißbräuchlich, wenn das Gebäude zur Nutzung für "Bedarfsträger" i. S. d. § 29 Abs. 1 a LeistungsVO 1963 benötigt wurde.
2. Die Mitteilung, bei Weigerung des Verkaufs könne das Grundstück enteignet werden, stellt keine rechtswidrige Drohung dar. Diese Rechtsfolge ist ausdrücklich in § 10 VertrG 1961 vorgesehen.
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