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  1. 63 S 174/04 - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; Schimmelpilz
    Leitsatz: Ein Kündigungsrecht wegen Schimmelpilzbildung (erhebliche Gesundheitsgefahr) besteht nur dann, wenn die Nutzbarkeit der Wohnung im ganzen beeinträchtigt ist (vorliegend nur Schimmel in einer Kammer neben der Küche). Eine derartige Kündigung wäre aber ohnehin dann ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eintreten der Gesundheitsgefahr erklärt wird. Nach Ablauf von jedenfalls etwa drei Monaten ist ein hinreichend naher zeitlicher Zusammenhang nicht mehr gewahrt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.11.2004
  2. 15 K 594/02 - Restitution, Rechtsnachfolge, Alleiniger Gesellschafter
    Leitsatz: 1. Im Rahmen der Restitution nach Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i. V. m. Art. 21 Abs. 3 EV kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Eigentümers bezüglich des zu restituierenden Vermögensgegenstandes die gleichen Aufgaben wie dieser wahrnimmt. 2. Die Übertragung des Vermögens auf eine Kapitalgesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter der Vermögenszuordnungsberechtigte nach Art. 22 Abs. 1 EV ist, stellt keine rechtsgeschäftliche Veräußerung i. S. d § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG dar, die der Restitution entgegenstehen könnte.
    VG Potsdam
    15.11.2004
  3. V ZR 322/03 - Unberechtigter Löschungsantrag und Schadensersatz; Rechtliches Gehör vor Löschung im Grundbuch
    Leitsatz: a) Der ungerechtfertigte Antrag auf Löschung eines Rechts durch Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches löst grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch des Betroffenen infolge gutgläubigen Erwerbs eines Dritten aus. Eine Ausnahme gilt auch dann nicht, wenn dem Antragsteller grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, er sich aber nicht in einer vorsatznahen Weise der Einsicht in die wahre Rechtslage verschlossen hat. b) Zu dem Antrag auf Löschung eines Vorkaufsrechts wegen des Todes des Berechtigten ist dessen Erbe vom Grundbuchamt zu hören, wenn eine Vererblichkeit des Rechts in Frage kommt.
    BGH
    12.11.2004
  4. V ZR 42/04 - Unterhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Grunddienstbarkeitsberechtigten bei Mitnutzung durch Eigentümer; Wegerecht
    Leitsatz: a) Der Berechtigte ist auch dann nach § 1020 Satz 2 BGB zur Unterhaltung und Instandsetzung einer der Ausübung der Dienstbarkeit dienenden Anlage verpflichtet, wenn der Eigentümer die Anlage mitnutzen darf. b) Das Interesse des Eigentümers erfordert bei seiner Berechtigung zur Mitnutzung nicht, daß der Berechtigte die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der Anlage allein trägt. Der Berechtigte ist vielmehr nur anteilig verpflichtet, und zwar in entsprechender Anwendung von §§ 748, 742 BGB, im Zweifel zur Hälfte. c) Weigert sich der Berechtigte, eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme durchzuführen, die das Interesse des Eigentümers erfordert, kann der Eigentümer die Maßnahme durchführen lassen und von dem Berechtigten im Umfang seiner Kostenbeteiligung Erstattung der Kosten als Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 2 BGB verlangen.
    BGH
    12.11.2004
  5. V ZR 308/03 - Zusicherung der Wohnfläche im Kaufvertrag; Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht
    Leitsatz: Ist dem Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus eine Liste mit sämtlichen Mietverhältnissen und Angaben über Miethöhe, Nebenkosten und Wohnflächen beigefügt,die nach dem Vertrag zwischen den Vertragsbeteiligten verbindlich und damit Vertragsinhalt sein soll, liegt darin die Zusicherung der baurechtlich genehmigten Wohnfläche sämtlicher Mietwohnungen.Das Berufungsgericht unterliegt nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur hinsichtlich der im ersten Rechtszug festgestellten Tatsachen einer Beschränkung, nicht dagegen hinsichtlich der darauf beruhenden Auslegung einer Vertragsvereinbarung.
    BGH
    12.11.2004
  6. 9 C 339/04 - Betriebskostenabrechnung und Leerstand
    Leitsatz: Gilt die Wohnfläche als vereinbarter oder gesetzlicher Umlagemaßstab, dürfen leerstehende Wohnungen bei der Umlage der Betriebskosten weder bei den verbrauchsabhängigen (Wasser, Entwässerung) noch bei den verbrauchsunabhängigen Kosten aus der Abrechnung herausgenommen werden.
    AG Wedding
    11.11.2004
  7. BVerwG 8 B 48.04 - Enteignung, Deutsche Wirtschaftskommission
    Leitsatz: Enteignungen, die aufgrund der von der Deutschen Wirtschaftskommission am 22. Juni 1949 erlassenen Energiewirtschaftsverordnung erfolgten, beruhen auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG. Der SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 setzte den Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 nach seiner Durchführung außer Kraft und verbot jegliche weitere Sequestrierung auf dessen Grundlage, betraf aber nicht sonstige Anordnungen der Deutschen Wirtschaftskommission.
    BVerwG
    11.11.2004
  8. 2 Verg 16/04 - Wohnungsbauunternehmen; Notwendigkeit des Vergabeverfahrens
    Leitsatz: Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf sogenannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung nicht aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der Gerichtshof entschieden hat, daß eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Vertragsverletzung während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt.
    KG
    11.11.2004
  9. BVerwG 3 C 36.03 - ???
    Leitsatz: 1. Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG richtet sich auch auf die regionalen Gasversorgungsgesellschaften, die von den Kapitalgesellschaften, in welche die Energiekombinate der ehemaligen DDR umgewandelt worden waren, nach § 1 SpTrUG abgespalten wurden. 2. Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG hat den ursprünglichen Anspruch der Gemeinden auf Zuordnung von Vermögenswerten nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV verdrängt. Die zu übertragenden Gesellschaftsanteile müssen aber den ohne § 4 Abs. 2 KVG zu übertragenden Vermögenswerten "entsprechen". Dabei ist eine Entsprechung hinsichtlich des wirtschaftlichen Wertes wie auch hinsichtlich der Gestaltungsmacht gemeint, welche die Verfügung über das Vermögen verleiht. 3. Der Beteiligungsanspruch aus § 4 Abs. 2 KVG kann durch eine Zuordnung der Gegenstände des örtlichen Gasvermögens oder der Geschäftsanteile an einer örtlichen Gasspaltgesellschaft, der diese Vermögenswerte zugewiesen wurden, nicht erfüllt werden. 4. § 4 Abs. 2 KVG ist mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar.
    BVerwG
    11.11.2004
  10. BVerwG 3 C 40.03 - Treuhandanstalt, Restitution, Erlösauskehr
    Leitsatz: Hat die Treuhandanstalt örtliches Gasvermögen, dessen Restitution eine Gemeinde begehrt, zum Zwecke der Regelung des Restitutionsanspruchs an die Gemeinde verkauft, so sind mit dem Restitutionsanspruch auch mögliche Ansprüche der Gemeinde auf Erlösauskehr nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 13 Abs. 2 VZOG ausgeschlossen.
    BVerwG
    11.11.2004