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  1. VIII ZR 21/04 - Beweislastlastumkehr im Kaufrecht
    Leitsatz: Die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB wird nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verbraucher die gekaufte Sache - hier: ein Teichbecken - durch einen Dritten hat einbauen lassen.
    BGH
    22.11.2004
  2. 6 K 757/03 - Unternehmensträger; Liquidation; Berechtigter; werbendes Unternehmen; Freigabeliste; Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Liste A; SMAD-Befehl Nr.301
    Leitsatz: 1. Ein nicht schädigungsbedingter in Liquidation befindlicher Unternehmensträger kann Berechtigter i. S. d. §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG sein, obwohl er nicht mehr im Sinne des § 6 Abs. 1 a Satz 4 VermG "werbend" tätig ist. 2. Ist ein Unternehmer auf einer von der sowjetischen Besatzungsmacht bestätigten Freigabeliste verzeichnet, so liegt darin regelmäßig ein konkretes Enteignungsverbot, so daß eine später von deutschen Stellen gleichwohl vorgenommene Enteignung nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen ist. 3. Die bloße Bezugnahme auf besatzungsrechtliche Bestimmungen bei Durchführung einer Enteignungsmaßnahme nach Gründung der DDR reicht für die Annahme einer besatzungshoheitlichen Enteignung jedenfalls nicht aus.
    VG Gera
    18.11.2004
  3. 7 K 1056/01 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; angemessene Gegenleistung; Beweislast; Vermutungswiderlegung
    Leitsatz: 1. Die in § 1 Abs. 6 VermG normierte Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bezieht sich nicht auf die Feststellungen zur Höhe des erlittenen Schadens und des schädigenden Ereignisses selbst. 2. Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB gilt nicht für Aktien im Depot einer Bank, für die das Stimmrecht ohne Offenlegung ausgeübt werden konnte, ob es sich um eigenen Aktienbesitz oder Kundenaktien handelte.
    VG Dresden
    18.11.2004
  4. 8 U 125/04 - Kündigung nicht bei kaum meßbarem "Stromdiebstahl"
    Leitsatz: Eine Abmahnung nach § 543 Abs. 3 BGB wegen unbefugter Stromentnahme im Keller ist jedenfalls dann erforderlich, wenn der behauptete Stromverbrauch durch den Mieter so gut wie nicht meßbar ist.
    KG
    18.11.2004
  5. 21 C 120/04 - Dauer einzelner Modernisierungsmaßnahmen getrennt angeben; Modernisierungsankündigung
    Leitsatz: Bei gebündelt durchgeführten, aber nicht untrennbar zusammenhängenden Modernisierungsmaßnahmen muß die voraussichtliche Dauer für jede Baumaßnahme einzeln angegeben werden (gegen AG Mitte GE 2004, 1235).
    AG Mitte
    17.11.2004
  6. 103 C 350/04 - Kabelgebühren umlegbar trotz fehlender Nutzung; Betriebskosten
    Leitsatz: Die Kosten des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage (Kabelgebühren) stellen Betriebskosten dar, die auch derjenige Mieter zu tragen hat, der den vorhandenen Kabelanschluß nicht nutzt.
    AG Schöneberg
    17.11.2004
  7. VIII ZR 115/04 - Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist fristwahrend
    Leitsatz: Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB zur Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten wird mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; auf die inhaltliche Richtigkeit kommt es für die Einhaltung der Frist nicht an. Weicht der in der Abrechnung verwendete und angegebene Umlageschlüssel von dem im Mietvertrag vereinbarten ab, liegt ein inhaltlicher Fehler und kein formeller Mangel der Abrechnung vor. Eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters ist nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten.
    BGH
    17.11.2004
  8. BVerwG 3 B 41.04 - ???
    Leitsatz: Funktionsnachfolgerin im Sinne von § 11 Abs. 3 VZOG und damit Restitutionsberechtigte ist in der Regel die Gemeinde, zu deren Gebiet das Grundstück jetzt gehört, auch dann, wenn das von der Gemeinde gemäß Art. 21 Abs. 3/Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV zurückverlangte Grundstück vor seiner unentgeltlichen Zurverfügungstellung nicht in ihrem Gemeindegebiet lag (Fortführung des Urteils vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - ZOV 1999, 450 = Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23). Der Restitutionsausschlußtatbestand in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 3. Alt. VZOG schließt nicht das zur Wohnungswirtschaft genutzte Vermögen im Sinne von § 1 a Abs. 4 Satz 3 VZOG insgesamt von der Rückübertragung aus, sondern erstreckt den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG nur auf die Vermögensgegenstände des komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbaus, die am 3. Oktober 1990 nicht nur vorübergehend leerstanden, jedoch einer entsprechenden Nutzung ganz oder teilweise wieder zugeführt werden sollten.
    BVerwG
    16.11.2004
  9. VIII ZB 32/04 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens
    Leitsatz: Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.
    BGH
    16.11.2004
  10. VIII ZB 45/04 - Gerichtsstand; juristischen Person; Auslandsberührung; Berufungszuständigkeit
    Leitsatz: Für die Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstands einer juristischen Person ist - wenn sich nichts anderes ergibt - der Ort maßgebend, wo ihre Verwaltung geführt wird.
    BGH
    16.11.2004