« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (271 - 280 von 608)
Sortierung:
-
5 Ws 169/04 REHA - Rehabilitierung; Jugendwerkhof; Menschenrechtsverletzung; Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit der RehabilitierungsgerichtLeitsatz: 1. Der Senat hält es nach Überprüfung der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr für gerechtfertigt, bei der Unterbringung von Jugendlichen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau die Entscheidung über die Rehabilitierung von den Gründen abhängig zu machen, die zu der Einweisung geführt haben. Vielmehr ergibt eine Würdigung der Umstände, unter denen die Einweisung vorgenommen und die Unterbringung durchgeführt wurde, daß hierbei die Menschenrechte der betroffenen Jugendlichen regelmäßig schwerwiegend verletzt wurden. Deshalb waren die Einweisungen unabhängig von den Gründen für die Anordnung regelmäßig mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. 2. Das LG Berlin ist für die Anträge auf Rehabilitierung, die die Unterbringung von Jugendlichen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau betreffen, allein zuständig.KG15.12.2004
-
24 W 298/03 - Zuständigkeit der WEG-Gerichte; Wohnungseigentümer als Mieter einer anderen Wohnung; keine Vermietung durch KautionszahlungLeitsatz: Die Zuständigkeit der WEG-Gerichte ist auch dann gegeben, wenn Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer vorgehen, der Mieter eines anderen Wohnungseigentümers ist und auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache in Anspruch genommen wird.KG13.12.2004
-
8 U 119/04 - Haftung eines einzelnen Wohnungseigentümers für MüllabfuhrentgelteLeitsatz: Dem Straßenreinigungsunternehmen steht es grundsätzlich frei, einen bestimmten Miteigentümer einer Eigentumwohnungsanlage in Anspruch zu nehmen, wenn die Hausverwaltung ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nicht nachkommt.KG02.12.2004
-
I-10 U 77/04 - Flächenabweichung und Metminderung bei GeschäftsraummieteLeitsatz: Die vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 24. März 2004 (VIII ZR 44/03, 133/03 und 295/03) für den Fall des Vorhandenseins von Minderflächen bei der Vermietung von Wohnungen aufgestellten Grundsätze sind auch auf ein Mietverhältnis über Gewerberaum anzuwenden.OLG Düsseldorf02.12.2004
-
8 U 109/04 - Vereinbarung der Mietzahlungspflicht ab "Fertigstellung"Leitsatz: 1. Wenn in einem Mietvertrag als Beginn der Mietzinszahlungspflicht des Mieters die "Fertigstellung" der vom Vermieter übernommenen Sanierungsarbeiten vereinbart worden ist, besteht für den Mieter keine Übernahmeverpflichtung des Mietobjekts, wenn noch zahlreiche - auch kleinere - Mängel vorhanden sind; auf die Abnahmefähigkeit nach § 640 Abs. 1 BGB kommt es dabei nicht an. 2. Der Mieter ist zur Erbringung der vereinbarten Sicherheit nicht verpflichtet, solange der Vermieter Mietzins nicht verlangen kann.KG22.11.2004
-
8 U 125/04 - Kündigung nicht bei kaum meßbarem "Stromdiebstahl"Leitsatz: Eine Abmahnung nach § 543 Abs. 3 BGB wegen unbefugter Stromentnahme im Keller ist jedenfalls dann erforderlich, wenn der behauptete Stromverbrauch durch den Mieter so gut wie nicht meßbar ist.KG18.11.2004
-
2 Verg 16/04 - Wohnungsbauunternehmen; Notwendigkeit des VergabeverfahrensLeitsatz: Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf sogenannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung nicht aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der Gerichtshof entschieden hat, daß eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Vertragsverletzung während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt.KG11.11.2004
-
3 W 60/04 - Abtretung erfüllungshalber als Stundung der Grundforderung; Schweigen als ZustimmungLeitsatz: 1. Eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO ist auch dann möglich, wenn der Kl. wegen des Wegfalls des Klageanlasses die Klage zu einem Zeitpunkt zurückgenommen hat, in dem sie noch nicht zugestellt war (BGH GE 2004, 420, 421). 2. Eine nachträgliche Stundung heilt den Schuldnerverzug. 3. Ein Gläubiger, dem der Schuldner eine ihm gegen einen Dritten zustehende Forderung erfüllungshalber abgetreten hat, muß zuerst Befriedigung aus dieser Forderung suchen. Mit der Leistung erfüllungshalber ist regelmäßig eine Stundung der "Grundforderung" verbunden, und der Gläubiger darf auf diese erst zurückgreifen, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus dem erfüllungshalber übertragenen Gegenstand fehlgeschlagen und damit die Stundung der Geldforderung entfallen ist (BGH NJW 1992, 683 m. w. N.). 4. Ein Schweigen muß als Zustimmung angesehen werden, wenn nach Treu und Glauben ein Widerspruch des Angebotsempfängers erforderlich gewesen wäre. Widerspruch ist insbesondere und erst recht dann zu verlangen, wenn der Briefschreiber für den Gegner erkennbar ein Interesse an einer baldigen Antwort hatte, wie hier (vgl. BGHZ 1, 353, 355, 356). 5. Entspricht ein Angebot dem Ergebnis einverständlicher und alle wichtigen Punkte betreffender Vorverhandlungen, so ist der Empfänger nach Treu und Glauben verpflichtet, den Verhandlungspartner nicht im unklaren zu lassen und eine - nach allem überraschende - Ablehnung zu erklären, wenn der den Vertrag verhindern will (vgl. BGH NJW 1996, 919). (Leitsätze des Einsenders)OLG Brandenburg08.11.2004
-
I-10 U 36/04 - Mietzahlungsverpflichtung nach vorzeitigem Auszug trotz kleinerer Umbauarbeiten des VermietersLeitsatz: 1. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag vorzeitig ausgezogen und hat er keine Miete mehr bezahlt, muß sich der Vermieter nur die Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung erlangt hat. 2. Der Mieter kann sich nicht darauf berufen, der Vermieter sei zu einer Weitervermietung nicht in der Lage gewesen, wenn dieser zur Ermöglichung einer etwaigen Weitervermietung - wie hier - kleinere Umbauarbeiten (Austausch eines Schiebeelements an der Schaufensterfront des Lokals, Arbeiten an der Jalousienanlage) durchführen läßt und die Stromversorgung wegen des Auszugs der Mieterin auf sich umgemeldet hat.OLG Düsseldorf04.11.2004
-
9 U 110/04 - Differenzmiete bei Überlassung an einen Nachmieter; Berufung auf Treu und Glauben; vom Mieter gebilligter Mietvertrag mit Nachmieter kein Entzug des GebrauchsLeitsatz: Der Mieter eines langfristigen Mietvertrages, der sich im Interesse der Schadensminderung mit der Weitervermietung durch den Vermieter einverstanden erklärt hat, wird von der Verpflichtung zur Entrichtung der Differenzmiete auch dann nicht frei, wenn der Vermieter das Mietobjekt dem Nachmieter überlassen hat.OLG Karlsruhe28.10.2004