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Urteil Mietzahlungsverpflichtung nach vorzeitigem Auszug trotz kleinerer Umbauarbeiten des Vermieters


Schlagworte

Mietzahlungsverpflichtung nach vorzeitigem Auszug trotz kleinerer Umbauarbeiten des Vermieters

Leitsätze

1. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag vorzeitig ausgezogen und hat er keine Miete mehr bezahlt, muß sich der Vermieter nur die Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung erlangt hat. 2. Der Mieter kann sich nicht darauf berufen, der Vermieter sei zu einer Weitervermietung nicht in der Lage gewesen, wenn dieser zur Ermöglichung einer etwaigen Weitervermietung - wie hier - kleinere Umbauarbeiten (Austausch eines Schiebeelements an der Schaufensterfront des Lokals, Arbeiten an der Jalousienanlage) durchführen läßt und die Stromversorgung wegen des Auszugs der Mieterin auf sich umgemeldet hat.

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