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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 608)

  1. V ZR 292/03 - Telekommunikation; Bahngrundstücke; Ausgleichsansprüche; Gestattungsvertrag; Bahntrasse; Breitbandkabel; Kabelanschluss; Duldungspflicht
    Leitsatz: a) § 57 TKG gilt auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf Bahngrundstücken. b) Ob ein Grundstück durch die Benutzung für Telekommunikationszwecke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG), ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB zu beantworten. c) Muß der Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG dulden, kommen Ausgleichsansprüche nach § 57 Abs. 2 Satz 1 und 2 TKG in Betracht.
    BGH
    14.05.2004
  2. V ZR 164/03 - Kostenerstattungsanspruch; Erstattungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Erhaltungsmaßnahme; Bestreiten; Abrechnungspositionen
    Leitsatz: 1. Der Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG besteht nur, wenn sich die bauliche Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als gewöhnliche Erhaltungsmaßnahme darstellt. 2. Der Kostenerstattungsanspruch besteht zugunsten des Verfügungsberechtigten nur, wenn die bauliche Maßnahme von diesem tatsächlich in Auftrag gegeben, durchgeführt und bezahlt worden ist. 3. Die Ortsüblichkeit und Angemessenheit der geltend gemachten Kosten ist für die Höhe des Erstattungsanspruches erheblich (Bestätigung BGH, ZOV 1997, 412). 4. Das Bestreiten einzelner Abrechnungspositionen stellt kein unzulässiges, nicht berücksichtigungsfähiges pauschales Bestreiten dar. Ein weitgehendes substantiiertes Bestreiten ist nicht erforderlich.
    BGH
    14.05.2004
  3. V ZR 304/03 - Sofortvollzug der Rückübertragung; Übergang der Mietverhältnisse auf den Berechtigten; Kein Übergang der Hausverwaltungsverträge; Bekanntgabe der Anordnung des Sofortvollzugs an eine Erbengemeinschaft
    Leitsatz: a) Die Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz führt nicht nur zum vorläufigen Übergang des Volleigentums auf den Berechtigten, sondern auch zum vorläufigen Übergang der Mietverhältnisse der Mieter des Grundstücks auf den Berechtigten (Fortführung von BGHZ 132, 306). b) Hausverwaltungsverträge gehen auch bei Anordnung des Sofortvollzugs nicht auf den Berechtigten über (Anschluß an BGH, Urt. v. 1. März 2001, III ZR 329/98, ZOV 2001, 317). c) Die zivilrechtlichen Wirkungen des Sofortvollzugs treten mit Bekanntgabe der Anordnung an alle Betroffenen ein (Fortführung des Senatsurt. v. 14. März 1997, V ZR 129/95, VIZ 1997, 346). d) Die Bekanntgabe der Anordnung des Sofortvollzugs an eine Erbengemeinschaft kann auch gegenüber dem Testamentsvollstrecker erfolgen (Anschluß an BFH NJW 1989, 936).
    BGH
    14.05.2004
  4. V ZB 59/03 - Kosten der Säumnis trotz Rücknahme
    Leitsatz: Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch die Versäumnis veranlaßten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt.
    BGH
    13.05.2004
  5. V ZB 62/03 - Zustellzeiten für Postversand; Postlaufzeiten
    Leitsatz: Eine Partei darf (auch) nach Erlaß der Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 4218) darauf vertrauen, daß werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Anders liegt es nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.
    BGH
    13.05.2004
  6. XII ZR 223/01 - Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: a) Zur Umwandlung des Erfüllungsanspruchs auf Rückgabe der Mietsache in renoviertem Zustand in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung. b) Zur Hemmung der Verjährung nach § 558 a. F. BGB durch Vertragsverhandlungen in analoger Anwendung des § 852 Abs. 2 a. F. BGB. c) Die Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen beginnt mit dessen Entstehung nach Umwandlung des Erfüllungsanspruches (zu c) Leitsatz der Redaktion).
    BGH
    12.05.2004
  7. VIII ZR 234/03 - Irrtümliche Angabe abzugspflichtiger Drittmittel; Fehlen von Kürzungsbeträgen; formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; Erkenntnishorizont des Mieters; Zulässigkeit der Zustimmungsklage
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist aus formellen Gründen unwirksam, wenn der Vermieter in der Begründung auf die Inanspruchnahme einer öffentlichen Förderung für die Modernisierung der Wohnung und die dadurch veranlaßte Kürzung der Mieterhöhung hinweist, den Kürzungsbetrag jedoch nicht nachvollziehbar erläutert. Dies gilt auch dann, wenn der Hinweis auf einem Versehen beruht, weil eine solche Förderung in Wirklichkeit nicht erfolgt und deshalb eine Kürzung nicht erforderlich ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, zur Veröffentlichung bestimmt; GE 2004 [11] 687).
    BGH
    12.05.2004
  8. VIII ZR 235/03 - Angabe und Berechnung von Kürzungsbeträgen in Mieterhöhungserklärung notwendig
    Leitsatz: Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) sind dem Vermieter gezahlte Drittmittel (Kürzungsbeträge) anzugeben und die Berechnungsgrundlagen darzulegen. Hierzu gehört die Angabe, wann er welche Mittel, zu welchem Zweck - Modernisierung oder Instandsetzung - ggf. zu welchem Zinssatz erhalten hat. Fehlt es hieran, ist das Verlangen formell unwirksam und setzt die Überlegungsfrist und damit die Klagefrist nicht in Lauf. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.05.2004
  9. V ZA 4/04 - Nichtzulassungsbeschwerde durch zugelassenen Rechtsanwalt
    Leitsatz: Ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung kann bei dem Bundesgerichtshof auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nur von einem bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden.
    BGH
    06.05.2004
  10. IX ZR 211/00 - Rechtsanwaltshaftung; Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten wegen mangelhafter Beaufsichtigung des Unternehmers; Beweislast bei Streit über die Höhe der Unternehmervergütungeistungen
    Leitsatz: Hat der Rechtsanwalt Ansprüche seines Mandanten gegen den Architekten wegen mangelhafter Beaufsichtigung des Unternehmers verjähren lassen und entsteht in diesem Zusammenhang Streit über die Höhe der Leistungen, die der gekündigte Unternehmer hätte abrechnen können, so trifft den Anwalt die Beweislast.
    BGH
    06.05.2004