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BVerwG 8 B 30.07 - Kostenentscheidung; außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Berichtigung; Tatbestandsberichtigung; Änderung des Kostenausspruchs; nichtiger Be-schluß; Unwirksamkeit; grober FehlerLeitsatz: 1. Eine Beschwerde, die die Änderung der Kostenentscheidung eines Urteils durch einen auf § 119 VwGO gestützten Beschluß angreift, ist nicht gemäß § 158 Abs. 1 VwGO ausgeschlossen, wenn sie nicht die sachliche Unrichtigkeit der Kostenentscheidung rügt, sondern den Verfahrensfehler, daß der Beschluß von Rechts wegen nicht hätte ergehen dürfen (Bestätigung des Beschlusses vom 2. Juni 1999 - BVerwG 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10). 2. Ein auf § 119 Abs. 1 VwGO gestützter Beschluß, der neben der Berichtigung des Tatbestandes auch den Urteilsausspruch inhaltlich ändert, ist insoweit nichtig.BVerwG17.09.2007
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BVerwG 3 B 46.07 - Kommunales VerwaltungsvermögenLeitsatz: Die Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zum kommunalen Verwaltungsvermögen setzt voraus, daß er nach Maßgabe seiner Widmung am 1. Oktober 1989 unmittelbar für Verwaltungsaufgaben gedient hat, die nach dem Grundgesetz von den Kommunen wahrzunehmen sind. (Nichtamtlicher Leitsatz)BVerwG13.09.2007
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BVerwG 3 B 33.07 - AnhörungsmitteilungLeitsatz: Die nach § 130 a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO vorgeschriebene Anhörungsmitteilung muß unmißverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt. Das gilt sowohl hinsichtlich der Verfahrensweise - ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß - als auch hinsichtlich der beabsichtigten Sachentscheidung - Begründetheit oder Unbegründetheit der Berufung.BVerwG05.09.2007
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BVerwG 8 B 33.07 - Untergang des dinglichen Wegerechts infolge Enteignung des dienenden GrundstücksLeitsatz: 1. Ist ein dingliches Wegerecht wegen Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum untergegangen, liegt darin keine entschädigungslose Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1a VermG. 2. Die bei der Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum untergegangenen Rechte, die nicht selbst einer unmittelbaren Schädigung im Sinne von § 1 VermG ausgesetzt waren, werden nach dem Vermögensgesetz nicht wieder begründet (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 1 VermG n.F.). (Leitsätze der Redaktion)BVerwG03.09.2007
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BVerwG 8 B 26.07 - Beweislast für Redlichkeit des ErwerbsLeitsatz: Der Erwerber ist durch das Vermögensgesetz nicht generell gezwungen, auf bloßes Bestreiten hin für den Beweis der Redlichkeit seines Erwerbs einstehen zu müssen. Der Gesetzgeber geht vielmehr von der Grundannahme der Redlichkeit aus. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG30.08.2007
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BVerwG 8 B 1.07 - Schuldnerschutzverordnung; Verfolgungsbedingte Zwangsversteigerung; Bestimmtheit des Restitutionsantrags; Vermögensverlust auf andere WeiseLeitsatz: 1. Ein Eigentumsverlust während der nationalsozialistischen Zeit ist unter anderem dann verfolgungsbedingt gewesen, wenn der verfolgte Eigentümer nicht in der Lage gewesen war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nichtverfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten, der nicht das Opfer von Verfolgungsmaßnahmen war. Die Verfahrensbeteiligung staatlicher (Verfolgungs-) Behörden an der Zwangsversteigerung ist dabei nicht entscheidungserheblich. 2. Die Verfolgungslage war auch dann ursächlich für den Verlust des Vermögenswertes in der Zwangsversteigerung, wenn diese wegen einer Verbindlichkeit betrieben wurde, die ein Verfolgter gerade aufgrund seiner Verfolgungssituation eingehen mußte oder die er wegen seiner Verfolgungssituation nicht mehr erfüllen konnte. 3. Ein Restitutionsantrag muß den Vermögensgegenstand, auf den das Restitutionsbegehren zielt, so genau bezeichnen, daß zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden kann, was der Antragsteller beansprucht. Diese Anforderung ist stets ohne weiteres erfüllt, wenn ein zurückbegehrtes Grundstück nach Gemeinde, Straße und Hausnummer genau bezeichnet wird. 4. Eine Zwangsversteigerung stellt einen Vermögensverlust auf andere Weise dann dar, wenn jüdischen Schuldnern der Schutz nach § 5 der Schuldnerschutzverordnung nicht mehr gewährt worden ist und sie deshalb gehindert waren, die Zwangsversteigerung abzuwenden. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG30.08.2007
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BVerwG 4 C 2.07 - Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift; Messabschlag; schutzbedürftiger Raum; Impulszuschlag; Baugenehmigung; Teilaufhebung; Nachbarklage gegen WindradLeitsatz: 1. Der TA Lärm vom 26. August 1998 kommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen ( 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. I BlmSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu. Sie unterliegt als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift der revisionsgerichtlichen Überprüfung. 2. Die Regelung über den Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm ist nicht anzuwenden, wenn auf eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine Windenergieanlage die Lärmimmissionen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Messung ermittelt werden. 3. Eine Küche, die nicht lediglich der Zubereitung der Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dient, ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit der DIN 4109, Ausgabe November 1989) anzusehen. 4. Es ist Aufgabe der Tatsachengerichte, zu überprüfen, ob Windenergieanlagen Geräusche hervorrufen, die im Hinblick auf ihre außergewöhnliche Störwirkung die Vergabe eines Impulszuschlags rechtfertigen.BVerwG29.08.2007
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BVerwG 5 B 73.06 - Mitwirkung bei Zwangssterilisation als Verstoß gegen Grundsätze der MenschlichkeitLeitsatz: Für den Fall, daß jemand an anordnenden Entscheidungen des Erb-ge-sundheitsgerichts zu Zwangssterilisationen mitgewirkt hat, sind Aus-gleichsleistungen nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG bereits wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG29.08.2007
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BVerwG 8 C 6.06 - Beteiligung; Unternehmen mit staatlicher BeteiligungLeitsatz: § 6 Abs. 6 a Satz 1 Halbs. 2 VermG findet für die Rückzahlung der erhaltenen Geldleistung im Falle der Restitution von Unternehmenstrümmern auch dann Anwendung, wenn im Hinblick auf den Antrag des Restitutionsberechtigten bereits vor dem Inkrafttreten der Rückzahlungsbestimmung am 1. Dezember 1994 eine Entscheidung über die Berechtigung ergangen war (wie Urteil vom 25. August 2004 - BVerwG 8 C 19.03 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 62).BVerwG25.08.2007
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BVerwG 8 C 3.07 - Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung; Verurteilung; Ausland; Strafurteil; unmittelbar; Besatzungsmacht; Vermögensentziehung; Territorialitätsprinzip; Schutzwirkung; Abwehrfunktion; Gewaltausübung; WillensbetätigungLeitsatz: Ein in der Sowjetunion ausgesprochenes vermögensentziehendes Strafurteil hat nicht unmittelbar die in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland belegenen Vermögenswerte erfaßt.BVerwG22.08.2007