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Urteil Kommunales Verwaltungsvermögen


Schlagworte

Kommunales Verwaltungsvermögen

Leitsatz

Die Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zum kommunalen Verwaltungsvermögen setzt voraus, daß er nach Maßgabe seiner Widmung am 1. Oktober 1989 unmittelbar für Verwaltungsaufgaben gedient hat, die nach dem Grundgesetz von den Kommunen wahrzunehmen sind.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

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