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Urteil Untergang des dinglichen Wegerechts infolge Enteignung des dienenden Grundstücks
Schlagworte
Untergang des dinglichen Wegerechts infolge Enteignung des dienenden Grundstücks
Leitsätze
1. Ist ein dingliches Wegerecht wegen Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum untergegangen, liegt darin keine entschädigungslose Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1a VermG.
2. Die bei der Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum untergegangenen Rechte, die nicht selbst einer unmittelbaren Schädigung im Sinne von § 1 VermG ausgesetzt waren, werden nach dem Vermögensgesetz nicht wieder begründet (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 1 VermG n.F.).
(Leitsätze der Redaktion)
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