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Urteil Beweislast für Redlichkeit des Erwerbs
Schlagworte
Beweislast für Redlichkeit des Erwerbs
Leitsätze
Der Erwerber ist durch das Vermögensgesetz nicht generell gezwungen, auf bloßes Bestreiten hin für den Beweis der Redlichkeit seines Erwerbs einstehen zu müssen. Der Gesetzgeber geht vielmehr von der Grundannahme der Redlichkeit aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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