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63 S 116/07 - Keine Infizierung der wirksamen Schönheitsreparaturklausel durch unwirksame QuotenabgeltungsklauselLeitsatz: Eine nach der Rechtsprechung des BGH unwirksame Quotenabgeltungsklausel lässt eine weiter vereinbarte Übernahme der laufenden Schönheitsreparaturen durch den Mieter unberührt (kein Summierungseffekt). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.11.2007
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51 S 253/07 - Kündigung der Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Genossenschaft durch den InsolvenzverwalterLeitsatz: Der Insolvenzverwalter (Treuhänder) ist im Falle der Privatinsolvenz eines Mitgliedes einer Wohnungsbaugenossenschaft grundsätzlich nicht berechtigt, das Mitgliedschaftsverhältnis zu kündigen. (Leitsatz des Einsenders)LG Berlin29.11.2007
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5 O 72/07 - Mehrdeutige Rücktrittsvereinbarung im BauvertragLeitsatz: 1. Eine Rücktrittsvereinbarung in einem Vertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Wohnhauses ist mehrdeutig, wenn sie bis zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gelten soll ohne Unterscheidung, ob dieser durch den angebotenen Grundstücksservice oder auf andere Weise zustande gekommen ist. 2. Die Vereinbarung, der Rücktritt habe durch Einschreiben zu erfolgen, ist unwirksam.LG Berlin29.11.2007
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23 O 254/06 - Enteignung durch Aufnahme in Liste A zur KonzernverordnungLeitsatz: 1. Eine Enteignung i. S. d. VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist. Entscheidend ist, dass die Enteignung des jeweiligen Vermögenswerts in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kommt. 2. Mit der Veröffentlichung der Konzernverordnung des Magistrats für Groß-Berlin vom 10.5.1949 einschließlich der Liste A zur Konzernverordnung war die Enteignung vollzogen, wobei sie bereits darauf gerichtet war, den Eigentümern ihre Rechtsposition vollständig und endgültig zu entziehen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.11.2007
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65 S 123/07 - Keine Parabolantenne auf Balkon bei nicht dargelegter Empfangsmöglichkeit weiterer heimatsprachlicher ProgrammeLeitsatz: Der Vermieter braucht die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon der Wohnung unabhängig von einer ästhetischen Beeinträchtigung oder Substanzverletzung jedenfalls dann nicht zu dulden, wenn der Mieter, der über die vorhandene Breitbandkabelanlage mit Hilfe eines Decoders bereits sechs der beliebtesten heimatsprachlichen Sender empfangen kann, nicht dargetan hat, daß er über die beabsichtigte Parabolantenne einen weiteren heimatsprachlichen Sender über Satellit empfangen kann. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.11.2007
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63 S 144/07 - Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Spüle und Herd; überstrichene Fliesen; abgezogener Dielenfußboden; abschließbare Müllstandsfläche; fehlender Balkon; überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand; aufwendig gestaltetes Wohnumfeld; Terrazzofußboden; Einbauschränke; Belichtung; Verschattung; abschließbarer Fahrradkeller; SpringbrunnenLeitsatz: 1. Auf Wunsch des Mieters entfernte Spüle und Herd sind auch dann als wohnwertmindernd i. S. d. Berliner Mietspiegels zu berücksichtigen, wenn der Vermieter bereit gewesen wäre, sie in der Wohnung zu belassen. 2. Überstrichene Fliesen sind ebensowenig wohnwerterhöhend wie abgezogener Dielenfußboden. Für eine abschließbare Müllstandsfläche reicht es nicht, wenn die Hauseingangstür abgeschlossen ist. 3. Das Fehlen eines Balkons ist wohnwertmindernd. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.11.2007
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62 T 161/07 - Sofortige Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zur Terminsaufhebung; Terminverschiebung als RechtsverweigerungLeitsatz: Eine gerichtliche Entscheidung zur Terminsaufhebung ist dann ausnahmsweise anfechtbar, wenn die Aufhebung oder Verlegung des Termins einer Rechtsverweigerung gleichkommt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.11.2007
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63 S 160/07 - Mieterhöhung; Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels; geleaster Kaltwasserzähler; Speisekammer als Abstellraum; unzureichende Elektroinstallation; gleichzeitiger Betrieb von Waschmaschine und Geschirrspüler; Einfluss von Betriebskosten auf Wohnwertmerkmale; keine schlechte Belichtung durch vor den Fenstern stehende Bäume; Belichtung einer Erdgeschosswohnung; Heizung mit ungünstigem Wirkungsgrad; abschließbarer Fahrradabstellraum; repräsentativer Eingangsbereich und verschlissener Teppich; TreppenläuferLeitsatz: 1. Auch ein geleaster Kaltwasserzähler gilt als wohnwerterhöhend. 2. Eine Speisekammer zählt als Abstellraum innerhalb der Wohnung und ist damit ebenfalls wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. 3. Eine unzureichende Elektroinstallation bei einem Altbau liegt nicht vor, wenn die Waschmaschine und der Geschirrspüler nicht gleichzeitig betrieben werden können. 4. Die Wohnräume sind nicht überwiegend schlecht belichtet, wenn nur das Berliner Zimmer in der Erdgeschosswohnung betroffen ist; der pauschale Hinweis auf vor dem Fenster stehende Bäume reicht nicht. 5. Eine Heizanlage, die vor 1984 eingebaut wurde, gilt als Heizung mit ungünstigem Wirkungsgrad und ist wohnwertmindernd zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin23.11.2007
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5 O 184/06 - Nachhaftung der Gemeinde nach UmwandlungLeitsatz: 1. Der Übergang des für die Wohnungsversorgung genutzten volkseigenen Vermögens auf die Kommunen umfasste auch die auf den Einzelobjekten lastenden anteiligen Verbindlichkeiten. 2. Mit der Eintragung der aus der kommunalen Wohnungswirtschaft umgewandelten GmbH ins Handelsregister gingen auch die Verbindlichkeiten der Kommune aus der zuvor zu erstellenden Notarliste auf die GmbH über, ohne dass die Gebietskörperschaft dadurch von diesen Verbindlichkeiten befreit wurde; vielmehr hafteten beide als Gesamtschuldner. 3. Für vor dem 26. März 1994 entstandene Verbindlichkeiten verjährten die Nachhaftungsansprüche mit Ablauf von fünf Jahren seit der Eintragung der GmbH in das Handelregister, bei späterer Fälligkeit erst mit Ablauf von fünf Jahren seit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Fälligkeit ungekündigter Darlehensforderungen trat nicht schon mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ein. 4. Für die Darlegung und den Beweis der Valutierung eines "DDR-Darlehens" genügen bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers für sich allein nicht. 5. Die von den Neugesellschaftern der GmbH mit der kreditierenden Bank im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarungen können ein deklaratorisches Anerkenntnis darstellen, durch das die ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien entzogen werden sollen. (Leitsätze der Redaktion)LG Neuruppin20.11.2007
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82 T 126/06 - Überhöhte Kosten der Zwangsräumung; Transportkosten von Umzugsunternehmens bei Räumung vor dem 17. November 2005; Beweiskraft des RäumungsprotokollsLeitsatz: 1. Die Transportkosten des vom Gerichtsvollzieher zur Räumung herangezogenen Umzugsunternehmens sind auch bei Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Herausgabe der Wohnung dann ansetzbar, wenn die Räumung vor dem 17. November 2005 erfolgte. 2. Das Räumungsprotokoll als öffentliche Urkunde begründet vollen Beweis für den tatsächlichen Zeitaufwand der Räumung. 3. Die Vergütung des Transportunternehmens ist dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich im Rahmen des marktüblichen Preises hält. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin19.11.2007