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Urteil Mehrdeutige Rücktrittsvereinbarung im Bauvertrag


Schlagworte

Mehrdeutige Rücktrittsvereinbarung im Bauvertrag

Leitsätze

1. Eine Rücktrittsvereinbarung in einem Vertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Wohnhauses ist mehrdeutig, wenn sie bis zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gelten soll ohne Unterscheidung, ob dieser durch den angebotenen Grundstücksservice oder auf andere Weise zustande gekommen ist.

2. Die Vereinbarung, der Rücktritt habe durch Einschreiben zu erfolgen, ist unwirksam.

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