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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 855)
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IX ZB 248/05 - Insolvenzanfechtung; Gläubigeranfechtung; Scheckeinreichung; ÜberziehungLeitsatz: Hat der Anfechtungsgegner in Fällen der Insolvenzanfechtung, in denen die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist, die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, gehört zur Schlüssigkeit des Klagevortrags die Darlegung, daß die Zahlung aus einem Guthaben oder im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie erbracht wurde.BGH01.02.2007
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IX ZB 279/05 - Abschlag bei Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wegen vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger VerwalterLeitsatz: Hat der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Verwalter bereits Aufgaben ganz oder teilweise erledigt, die grundsätzlich dem endgültigen Verwalter obliegen, ist ein Abschlag bei seiner Vergütung als (endgültiger) Insolvenzverwalter gerechtfertigt.BGH01.02.2007
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IX ZB 45/05 - Insolvenzverwalter; Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters nicht vom Insolvenzverwalter anfechtbar; Beschwerde; RechtsbeschwerdeLeitsatz: Der Insolvenzverwalter kann die Einsetzung eines Sonderverwalters, der Ersatzansprüche der Gläubigergesamtheit gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen hat, nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechten.BGH01.02.2007
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V ZB 80/06 - Teilungsplan; Anmeldung von Rechten im Zwangsverwaltungsverfahren; Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte; Beschwerde; Abänderung des TeilungsplansLeitsatz: 1. Werden aus dem Grundbuch nicht ersichtliche Rechte im Zwangsverwaltungsverfahren nachträglich angemeldet, muß das Vollstreckungsgericht prüfen, ob der aufgestellte Teilungsplan zu ändern ist. 2. Lehnt das Vollstreckungsgericht eine Änderung des Teilungsplans ab, kann der Anmeldende materiell-rechtliche Einwendungen gegen diese Entscheidung nicht mit der sofortigen Beschwerde, sondern nur im Rahmen einer Klage auf Abänderung des Teilungsplans geltend machen.BGH01.02.2007
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III ZR 159/06 - Anwendung der Regelung über Sonn- und Feiertage (§ 193 BGB) auf Fälligkeits- und VerzugsfristenLeitsatz: § 193 BGB gilt sowohl für Fristen, nach deren Ablauf die Fälligkeit einer Forderung eintritt, als auch für solche, nach deren Ende der Verzug beginnt.BGH01.02.2007
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III ZR 281/05 - Rechtsberatung und TreuhandvertragLeitsatz: a) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells abgeschlossener Treuhandvertrag gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, macht es keinen erheblichen Unterschied, ob es sich bei dem Geschäftsbesorger um eine Steuerberatungs- oder um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt. b) Zur Frage, ob einem Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung einer Treuhändervergütung der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengehalten werden kann, wenn der zugrunde liegende Treuhandvertrag zwar wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig gewesen ist, die beiderseitigen Leistungen aber in vollem Umfang beanstandungsfrei erbracht worden sind und der Geschäftsherr die Vorteile des Vertrags endgültig genossen hat.BGH01.02.2007
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III ZR 289/06 - Inhaber und Unterhaltungsverpflichteter eines Hausanschlusses für die Wasserversorgung; Wasserrohrbruch; Wasserleitung auf Privatgrundstücken; Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse; Bruch der Anschlussleitung; Ersatz der Reparaturkosten; Hausanschluss; VerteilungsnetzLeitsatz: a) Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist das Versorgungsunternehmen (hier: die Gemeinde als Betreiberin des Städtischen Wasserwerks), auch soweit die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks verläuft. b) Die Gemeinde ist bei öffentlich-rechtlicher Regelung der Wasserversorgung berechtigt, in ihrer Satzung die Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse den Anschlussnehmern aufzuerlegen (ebenso BVerwGE 82, 350). Einen dahingehenden Erstattungsanspruch kann sie bei einem Bruch der Anschlussleitung dem auf Ersatz der Reparaturkosten gerichteten, auf § 2 Abs. 1 HPflG gestützten Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers nach Treu und Glauben entgegenhalten. Der Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG steht dem nicht entgegen.BGH01.02.2007
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IX ZR 180/04 - Verjährungsfrist, Anspruch begründende Umstände, HemmungLeitsatz: Der Lauf der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG wird seit 1. Januar 2002 durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt.BGH01.02.2007
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V ZB 110/06 - Nichtzulassung der Revision, TerminsgebührLeitsatz: a) Die Verfahrensgebühr (RVG-VV Nr. 3506) für die anwaltliche Tätigkeit in dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 544 ZPO) entsteht nur, wenn der mit der Wahrnehmung der Rechte in dem Verfahren beauftragte Rechtsanwalt vor dem Bundesgerichtshof postulationsfähig ist. b) Die Terminsgebühr (RVG-VV Nr. 3516) entsteht in den Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht schon, wenn die Rechtsanwälte der Parteien sich ohne Mitwirkung des Gerichts darüber besprechen, sondern nur dann, wenn ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung über die Nichtzulassungsbeschwerde stattfindet.BGH01.02.2007
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V ZR 200/06 - Zurückverweisung an anderen Spruchkörper des BerufungsgerichtsLeitsatz: Bei einer Zurückverweisung im Beschlusswege nach § 544 Abs. 7 ZPO kommt in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch die Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts in Betracht.BGH01.02.2007