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Urteil Insolvenzanfechtung
Schlagworte
Insolvenzanfechtung; Gläubigeranfechtung; Scheckeinreichung; Überziehung
Leitsatz
Hat der Anfechtungsgegner in Fällen der Insolvenzanfechtung, in denen die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist, die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, gehört zur Schlüssigkeit des Klagevortrags die Darlegung, daß die Zahlung aus einem Guthaben oder im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie erbracht wurde.
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