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Urteil Zurückverweisung an anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts
Schlagworte
Zurückverweisung an anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts
Leitsatz
Bei einer Zurückverweisung im Beschlusswege nach § 544 Abs. 7 ZPO kommt in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch die Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts in Betracht.
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