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3 K 438/04 - Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei Weiterveräußerung eines vom Berechtigten nach dem SachenRBerG zum reduzierten Kaufpreis erworbenen Grundstücks; einkommenssteuerrechtliche Bewertung von Rechtsposition nach dem SachenRBerG; AnschaffungskostenLeitsatz: Erwerben Berechtigte nach dem SachenRBerG ein Grundstück zum reduzierten Kaufpreis und veräußern es anschließend innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG weiter, so bleibt bei Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach § 23 EStG unberücksichtigt, dass beim Ankauf die Rechtsposition nach dem SachenRBerG verwendet wurde. Die Rechtspositionen nach SachenRBerG sind einkommensteuerlich insbesondere weder als echte noch als fiktive Anschaffungskosten (z.B. in Höhe des hälftigen Verkehrswerts gem. § 68 Abs. 1 SachenRBerG) zu berücksichtigen.Sächsisches FG26.07.2007
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14 A 2985/05 - Grundsteuererlaß aufgrund strukturell bedingtem LeerstandLeitsatz: Ein Grundsteuererlaß kommt nicht nur bei atypischen vorübergehenden, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)OVG Münster09.10.2007
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6 A 11636/06 OVG - Verzinsung von Erstattungsansprüchen wegen ungerechtfertigter Beitragsbescheide; Anliegerbeiträge; Rechtshängigkeitszinsen; Verzinsung; Entwässerungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Straßenbaubeiträge; kommunale GebührenLeitsatz: Ein Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde wegen ungerechtfertigter Beitragsbescheide ist erst ab Rechtshängigkeit zu verzinsen.OVG Koblenz14.03.2007
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OVG 12 B 9.07 - Einsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe aufgrund des Berliner InformationsfreiheitsgesetzesLeitsatz: 1. Jedermann hat das Recht auf Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe. 2. Solange das Schwergewicht der Geschäftstätigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe im Monopolbereich liegt und mit einem deutlich kleineren Wettbewerbsteil verknüpft ist, überwiegt das öffentliche Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse der BSR. 3. Unterlagen, die ein Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einreicht oder deren Vorlage die Behörde zur Überprüfung des jeweiligen Begehrens verlangen kann oder muß, werden Bestandteil des Genehmigungsvorganges und gelten als von der Genehmigungsbehörde geführt. 4. Gibt die Genehmigungsbehörde Akten oder Aktenteile, die bei Eingang des Antrags auf Einsichtnahme bei der Behörde vorhanden sind, danach zurück, ist sie verpflichtet, die betreffenden Akten wiederzubeschaffen. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg02.10.2007
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OVG 3 N 95.07 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Bodenreform; Kreisverweis; besatzungshoheitlich; (verwaltungsrechtliche) Rehabilitierung; AufklärungsrügeLeitsatz: 1. Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der GVO dürfen die Erfolgsaussichten eines gestellten, aber noch nicht abschließend beschiedenen Rehabilitierungsantrages in den Blick genommen werden. 2. Kann - insbesondere auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung - die sichere Prognose getroffen werden, dass die Entscheidung im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nicht zu einer Rückgabe des Grundstücks führen kann, so ist die Grundstücksverkehrsgenehmigung in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO zu erteilen.OVG Berlin-Brandenburg20.12.2007
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OVG 9 B 45.06 - Nachträgliche Beitragserhebungen für Abwasserkosten; Altanschließer; nachträgliche Herstellungsbeiträge; Abwasserentsorgung; Verjährungsbeginn für Beitragspflicht; Anschlussbeiträge für WasserLeitsatz: 1. Auch Altanschließer können durch Satzung für Wasser- und Abwasserkosten nachträglich zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden. 2. Die Verjährung der Beitragspflicht beginnt erst mit Inkrafttreten der Satzung. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg12.12.2007
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1 Ws 47/07 - Pflichtwidrige Anlage einer Mietkaution als Untreue; VerjährungLeitsatz: 1. Hat der Wohnungsvermieter eine Kaution nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Anklage wegen Untreue zu erheben, da eine Verurteilung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist. 2. Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt erst mit Beendigung der Vermögensgefährdung (Rückzahlungsanspruch des Mieters nach Vertragsende). (Leitsätze der Redaktion)OLG Zweibrücken08.03.2007
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13 U 145/06 - Kosten der Terrorversicherung umlagefähige Betriebskosten; nachträglich entstehende Betriebskosten; ordentliche GeschäftsführungLeitsatz: Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von der Feuerversicherung mit umfaßt wird, können, auch wenn es sich um kein besonders gefährdetes Objekt handelt, auf den Mieter umgelegt werden, sofern im Mietvertrag die Kosten von Sachversicherungen als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind.OLG Stuttgart15.02.2007
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8 W 223/06 - Eintragungsfähigkeit der GbR im GrundbuchLeitsatz: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter ihrem Namen als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Stuttgart09.01.2007
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1 Ws Reh 135/07 - Anfechtbarkeit von trennbaren Teilen der Rehabilitierungsentscheidung; Enteignung; Landesboden-Kommission; Waffen-SS; Verwaltungsstrafmaßnahme; strafrechtliche Verfolgungsmaßnahme; verwaltungsrechtliche Vermögenseinziehung; VerschlechterungsverbotLeitsatz: Verwaltungsrechtliche Vermögenseinziehungen im mittelbaren Zusammenhang mit einem Strafverfahren können nicht nach dem StrRehaG überprüft werden. Das trifft auf alle Fälle zu, in denen die Verwaltungsbehörden ein bevorstehendes, laufendes oder abgeschlossenes Strafverfahren zum Anlass für weitere Zwangsmaßnahmen genommen haben. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)OLG Naumburg09.08.2007