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Urteil Nachträgliche Beitragserhebungen für Abwasserkosten
Schlagworte
Nachträgliche Beitragserhebungen für Abwasserkosten; Altanschließer; nachträgliche Herstellungsbeiträge; Abwasserentsorgung; Verjährungsbeginn für Beitragspflicht; Anschlussbeiträge für Wasser
Leitsätze
1. Auch Altanschließer können durch Satzung für Wasser- und Abwasserkosten nachträglich zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden. 2. Die Verjährung der Beitragspflicht beginnt erst mit Inkrafttreten der Satzung.
(Leitsätze der Redaktion)
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