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Suchergebnis Urteilssuche (581 - 590 von 615)
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VG 14 A 227.86 - Mietsenkung bei Stichtagsmiete; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Berechnung; Mangel der Mietsache; MietsenkungsbetragLeitsatz: Ein Mietsenkungsbetrag nach dem Mietsenkungsgesetz ist auch im Rahmen der Stichtagsmieten-Berechnung zu berücksichtigen.VG Berlin11.02.1988
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VG 14 A 170.86 - Schätzung der Mehrbelastungszuschläge für die Stichtagsmiete; Mietpreisbindung; Altbau; Stichtagsmiete; Feststellung; Mehrbelastungszuschläge; SchätzungLeitsatz: Eine Schätzung der Mehrbelastungszuschläge im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der Stichtagsmiete durch die Behörde ist anhand von Erfahrungswerten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Vermieterseite entweder keinerlei Unterlagen vorlegt oder aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Vorlage von Unterlagen gehindert ist.VG Berlin28.01.1988
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VG 14 A 170.86 - Schätzung der Mehrbelastungszuschläge für die Stichtagsmiete; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Feststellung; Mehrbelastungszuschläge, SchätzungLeitsatz: Eine Schätzung der Mehrbelastungszuschläge im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der Stichtagsmiete durch die Behörde ist anhand von Erfahrungswerten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Vermieterseite entweder keinerlei Unterlagen vorlegt oder aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Vorlage von Unterlagen gehindert ist.VG Berlin28.01.1988
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1 U 162/87 - Baugeld; Zweckentfremdung; DarlehenszinsenLeitsatz: Ein Kreditinstitut leistet Beihilfe zur Zweckentfremdung von Baugeld, wenn es aus einem für Bauzwecke bewilligten Kredit im Einverständnis mit dem Bauherrn und Kreditnehmer die fälligen Darlehenszinsen entnimmt, obwohl der schriftliche Kreditvertrag vorsieht, daß die Zinsen vom Bauherrn monatlich zu zahlen sind.HansOLG Hamburg16.12.1988
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20 W 402/88 - Wohnungseigentum; Erstveräußerung; Veräußerung; Verwalter; Zustimmung; VeräußerungsbeschränkungLeitsatz: Ist Wohnungseigentum durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) begründet worden, bedarf der teilende Grundstückseigentümer für eine Erstveräußerung auch dann nicht der Zustimmung des Verwalters, wenn diese erst viele Jahre nach der Teilungserklärung erfolgt.OLG Frankfurt12.12.1988
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1 UH 2/1988 (b) - Mietaltverträge im Studentenwohnheim; Mieterschutz; Kündigungsschutz; Beendigung des Mietverhältnisses; Wohnraum als Teil eines Studentenwohnheims; Studentenwohnheim; Gesetzesneuregelung, Eingriff in bestehende Mietverhältnisse; Mietverhältnis, Änderung durch GesetzesneufassungLeitsatz: § 564 b Abs. 7 Nr. 3 BGB ist auch auf Mietverträge über Wohnraum in Studentenwohnheimen anwendbar, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) am 1. Januar 1983 abgeschlossen worden sind.Hans. OLG Bremen12.12.1988
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NotZ 6/88 - Anwaltsnotar in Haus- und Grundbesitzerverein; Grundsatz der Unabhängigkeit und UnparteilichkeitLeitsatz: 1. Ein Anwaltsnotar wirbt nicht schon dadurch unzulässig um Praxis, daß er ehrenamtlich die Funktion eines Vereinsvorsitzenden in einem örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein mit 300 Mitgliedern übernimmt. 2. Die Übernahme eines solchen Amtes verstößt für sich allein nicht gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars.BGH, Senat für Notarsachen06.12.1988
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BReg. 2 Z 114/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung als Voraussetzung der Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers; Zahlungsverzug des WohnungseigentümersLeitsatz: Solange nicht durch Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung festgestellt ist, in welcher Höhe jeder einzelne Wohnungseigentümer Zahlungen zu leisten hat, besteht keine Zahlungspflicht, so daß ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung auch nicht in Verzug geraten kann.BayObLG, 2. Zivilsenat24.11.1988
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24 W 4304/88 - Wohnungseigentum; Eigentümervereinbarung; nachträgliche ZustimmungLeitsatz: Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer kann auch in der Weise zustandekommen, daß ein Teil der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung, der restliche Teil nachträglich zustimmt.KG 24. Zivilsenat14.11.1988
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4 U 150/88 - Betriebskostenvorschüsse; Abrechnungsreife; AbrechnungsfristLeitsatz: I. Wenn die Parteien eines gewerblichen Mietvertrages, der die Zahlung von Be triebskostenvorschüssen neben der Grundmiete vorsieht, nichts anderes ver einbart haben, kann der Vermieter mit Erreichen der Abrechnungsreife keine rückständigen Betriebskostenvorschüsse mehr verlangen. II. Betriebskosten sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Periode, für die Betriebskostenvorschüsse geleistet sind oder hätten geleistet werden müssen, abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist sind sie abrechnungsreif. III. Nach Eintritt der Abrechnungsreife kann der Vermieter nur noch den Saldo der Betriebskostenabrechnung verlangen; eine Klage auf Zahlung rückständiger Betriebskostenvorschüsse ist auf die Zahlung des Saldos umzustellen, falls die Abrechnungsreife während des Prozesses eintritt.HansOLG Hamburg02.11.1988