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Urteil Anwaltsnotar in Haus- und Grundbesitzerverein
Schlagworte
Anwaltsnotar in Haus- und Grundbesitzerverein; Grundsatz der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Leitsätze
1. Ein Anwaltsnotar wirbt nicht schon dadurch unzulässig um Praxis, daß er ehrenamtlich die Funktion eines Vereinsvorsitzenden in einem örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein mit 300 Mitgliedern übernimmt.
2. Die Übernahme eines solchen Amtes verstößt für sich allein nicht gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars.
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