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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung als Voraussetzung der Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers; Zahlungsverzug des Wohnungseigentümers
Leitsatz
Solange nicht durch Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung festgestellt ist, in welcher Höhe jeder einzelne Wohnungseigentümer Zahlungen zu leisten hat, besteht keine Zahlungspflicht, so daß ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung auch nicht in Verzug geraten kann.
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