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OVG 7 B 5.88 - Bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; bauaufsichtliche Anordnung; VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Wohnung im Sinne von § 11 AMVOB nachhaltig verbessern, rechtfertigen auch dann einen Wertverbesserungszuschlag, wenn der Vermieter dazu auf Grund vertraglicher oder öf-fentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.OVG Berlin13.07.1988
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OVG 7 B 5.88 - Bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; bauaufsichtliche Anordnung; VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Wohnung im Sinne von § 11 AMVOB nachhaltig verbessern, rechtfertigen auch dann einen Wertverbesserungszuschlag, wenn der Vermieter dazu auf Grund vertraglicher oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.OVG Berlin13.07.1988
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OVG 5 S 20.88 - Zweckentfremdungsrecht; Begriff des VerfügungsberechtigtenLeitsatz: Verfügungsberechtigter i. S. d. § 1 ZwEntG ist, wer rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, über die Art der Nutzung zu entscheiden. Ob ein bevollmächtigter Hausverwalter als Verfügungsberechtigter in diesem Sinne anzusehen ist, hängt von der Ausgestaltung des Innenverhältnisse zwi-schen Verwalter und Vollmachtgeber ab.OVG Berlin23.06.1988
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OVG 5 S 20.88 - Vermieter; Verfügungsberechtigter bei Zweckentfremdung; Wohnraum, Zweckentfremdung; Verfügungsberechtigter, Begriffi.S. der ZwVbVOLeitsatz: Verfügungsberechtigter i. S. d. § 1 ZwEntG ist, wer rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, über die Art der Nutzung zu entscheiden. Ob ein bevollmächtigter Hausverwalter als Verfügungsberechtigter in diesem Sinne anzusehen ist, hängt von der Ausgestaltung des Innenverhältnisse zwischen Verwalter und Vollmachtgeber ab.OVG Berlin23.06.1988
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OVG 7 B 19.88 - Wertverbesserung durch Grundrißänderung; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsmaßnahme; Grundrißänderung; Umbaumaßnahmen; GebrauchswerterhöhungLeitsatz: Zur Wertverbesserung durch Grundrißänderung (hier: Umbau von Küche, Bad, Speisekammer und Mädchenkammer in Küche, Bad/WC und gesondertes WC).OVG Berlin01.06.1988
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OVG 7 B 19.88 - Wertverbesserung durch Grundrißänderung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsmaßnahme; Grundrißänderung; Umbaumaßnahmen; GebrauchswerterhöhungLeitsatz: Zur Wertverbesserung durch Grundrißänderung (hier: Umbau von Küche, Bad, Speisekammer und Mädchenkammer in Küche, Bad/WC und gesondertes WC).OVG Berlin01.06.1988
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OVG 7 B 26.88 - Isolierglasfenster in Küche und Bad; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Wohnraum; Begriff; Einsparung von Heizenergie; Energiesparmaßnahme; bauliche MaßnahmeLeitsatz: Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad ist eine Wertverbesserung.OVG Berlin01.06.1988
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OVG 7 B 26.88 - Isolierglasfenster in Küche und Bad; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wohnraum, Begriff; Einsparung von Heizenergie; Energiesparmaßnahme; bauliche MaßnahmeLeitsatz: Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad ist eine Wertverbesserung.OVG Berlin01.06.1988
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OVG 2 S 1.88 - Baunutzungsbeschränkung; Nachbarschutz; Befreiung von der BaunutzungsfestsetzungLeitsatz: 1. Eine auf Grund des § 4 Abs. 4 BauNVO getroffene Festsetzung, nach der nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind, kann als Regelung der Art der baulichen Nutzung nachbarschützend sein. 2. Zu den Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von dieser Festsetzung.OVG Berlin25.02.1988
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OVG 5 B 58.87 - Zweckentfremdung; Abrissgenehmigung; Renditeberechnung; SteuervorteileLeitsatz: Bei einem Antrag auf zweckentfremdungsrechtliche Abrißgenehmigung ist die Renditeberechnung objektbezogen vorzunehmen. Mögliche Steuervorteile bei der Verrechnung der Verluste aus dem Grundstück mit Einnahmen aus anderen Bereichen bleiben unberücksichtigt. Der Eigentümer kann nicht darauf verwiesen werden, er könne durch Modernisierung des Gebäudes mit öffentlichen Mitteln eine Rendite erzielen.OVG Berlin18.02.1988