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  1. OVG 7 B 5.88 - Bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; bauaufsichtliche Anordnung; Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Wohnung im Sinne von § 11 AMVOB nachhaltig verbessern, rechtfertigen auch dann einen Wertverbesserungszuschlag, wenn der Vermieter dazu auf Grund vertraglicher oder öf-fentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.
    OVG Berlin
    13.07.1988
  2. OVG 7 B 5.88 - Bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; bauaufsichtliche Anordnung; Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Wohnung im Sinne von § 11 AMVOB nachhaltig verbessern, rechtfertigen auch dann einen Wertverbesserungszuschlag, wenn der Vermieter dazu auf Grund vertraglicher oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.
    OVG Berlin
    13.07.1988
  3. OVG 5 S 20.88 - Zweckentfremdungsrecht; Begriff des Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: Verfügungsberechtigter i. S. d. § 1 ZwEntG ist, wer rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, über die Art der Nutzung zu entscheiden. Ob ein bevollmächtigter Hausverwalter als Verfügungsberechtigter in diesem Sinne anzusehen ist, hängt von der Ausgestaltung des Innenverhältnisse zwi-schen Verwalter und Vollmachtgeber ab.
    OVG Berlin
    23.06.1988
  4. OVG 5 S 20.88 - Vermieter; Verfügungsberechtigter bei Zweckentfremdung; Wohnraum, Zweckentfremdung; Verfügungsberechtigter, Begriffi.S. der ZwVbVO
    Leitsatz: Verfügungsberechtigter i. S. d. § 1 ZwEntG ist, wer rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, über die Art der Nutzung zu entscheiden. Ob ein bevollmächtigter Hausverwalter als Verfügungsberechtigter in diesem Sinne anzusehen ist, hängt von der Ausgestaltung des Innenverhältnisse zwischen Verwalter und Vollmachtgeber ab.
    OVG Berlin
    23.06.1988
  5. OVG 7 B 19.88 - Wertverbesserung durch Grundrißänderung; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsmaßnahme; Grundrißänderung; Umbaumaßnahmen; Gebrauchswerterhöhung
    Leitsatz: Zur Wertverbesserung durch Grundrißänderung (hier: Umbau von Küche, Bad, Speisekammer und Mädchenkammer in Küche, Bad/WC und gesondertes WC).
    OVG Berlin
    01.06.1988
  6. OVG 7 B 19.88 - Wertverbesserung durch Grundrißänderung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsmaßnahme; Grundrißänderung; Umbaumaßnahmen; Gebrauchswerterhöhung
    Leitsatz: Zur Wertverbesserung durch Grundrißänderung (hier: Umbau von Küche, Bad, Speisekammer und Mädchenkammer in Küche, Bad/WC und gesondertes WC).
    OVG Berlin
    01.06.1988
  7. OVG 7 B 26.88 - Isolierglasfenster in Küche und Bad; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Wohnraum; Begriff; Einsparung von Heizenergie; Energiesparmaßnahme; bauliche Maßnahme
    Leitsatz: Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad ist eine Wertverbesserung.
    OVG Berlin
    01.06.1988
  8. OVG 7 B 26.88 - Isolierglasfenster in Küche und Bad; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wohnraum, Begriff; Einsparung von Heizenergie; Energiesparmaßnahme; bauliche Maßnahme
    Leitsatz: Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad ist eine Wertverbesserung.
    OVG Berlin
    01.06.1988
  9. OVG 2 S 1.88 - Baunutzungsbeschränkung; Nachbarschutz; Befreiung von der Baunutzungsfestsetzung
    Leitsatz: 1. Eine auf Grund des § 4 Abs. 4 BauNVO getroffene Festsetzung, nach der nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind, kann als Regelung der Art der baulichen Nutzung nachbarschützend sein. 2. Zu den Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von dieser Festsetzung.
    OVG Berlin
    25.02.1988
  10. OVG 5 B 58.87 - Zweckentfremdung; Abrissgenehmigung; Renditeberechnung; Steuervorteile
    Leitsatz: Bei einem Antrag auf zweckentfremdungsrechtliche Abrißgenehmigung ist die  Renditeberechnung objektbezogen vorzunehmen. Mögliche Steuervorteile bei der Verrechnung der Verluste aus dem Grundstück mit  Einnahmen aus anderen Bereichen bleiben unberücksichtigt. Der Eigentümer kann nicht darauf verwiesen werden, er könne durch  Modernisierung des Gebäudes mit öffentlichen Mitteln eine Rendite erzielen.
    OVG Berlin
    18.02.1988