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Urteil Baunutzungsbeschränkung
Schlagworte
Baunutzungsbeschränkung; Nachbarschutz; Befreiung von der Baunutzungsfestsetzung
Leitsätze
1. Eine auf Grund des § 4 Abs. 4 BauNVO getroffene Festsetzung, nach der nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind, kann als Regelung der Art der baulichen Nutzung nachbarschützend sein.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von dieser Festsetzung.
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